AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E21795442) · Abgerufen am 27.10.2026 06:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f35eede4-cace-486d-85d2-4bdaba9d0ced/

Rahmenvertrag Instandhaltung von automatischen Tür- und Schleusenanlagen

Notice-ID: f35eede4-cace-486d-85d2-4bdaba9d0ced · Procedure-ID: 63fa48db-a440-46d1-9d2c-ece848c78186

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Köln/Bonn GmbH, Köln
Veröffentlicht
08.10.2026
Frist (Submission)
10.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
50700000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Ausführung von Wartungs- und Instandsetzungsleistungen sowie die Durchführung von UVV-Prüfungen der am Flughafen Köln/Bonn eingesetzten automatischen Tür- und Toranlagen wird ausgeschrieben. Der Leistungsumfang umfasst folgende Anlagen: - Bogenschiebetüren, - Personenschleusen (Rücklaufsperren), - Bordkartenkontrollen, - Drehkreuze. Darüber hinaus können über diesen Rahmenvertrag Leistungen zur Instandsetzung oder auch die Erneuerung von Anlagen abgerufen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).