AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AHJB3/documents) · Abgerufen am 15.08.2026 20:21 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f385b1be-32fc-44e7-b475-b24c1241d9a3/

Totalunternehmerleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen in Wunsiedel

Notice-ID: f385b1be-32fc-44e7-b475-b24c1241d9a3 · Procedure-ID: 508868f2-f866-40db-97ee-2a18bc0c80ab

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wunsiedel, Wunsiedel
Veröffentlicht
11.06.2024
Frist (Submission)
12.07.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45214100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
9.840.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Wunsiedel beabsichtigt die Errichtung (Neubau) einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen. Da die Stadt nicht über einen genehmigungsfähigen Haushalt verfügt und demnach Lösungen sucht, die Eigenmittelanteile kommunaler Pflichtaufgaben zu senken, soll die Planung und Errichtung des Gebäudes und der Außenanlagen durch einen Totalunternehmer auf einem von diesem zur Verfügung gestellten Grundstück erbracht werden. In dieser Einrichtung im Kernstadtgebiet Wunsiedels sollen folgende Betreuungsplätze angeboten bzw. vorgehalten werden: - Kinderkrippe (0 - 3 Jahre): 48 Plätze (4 Gruppen x 12 Plätze) - Kindergarten (3 - 6 Jahre): 75 Plätze (3 Gruppen x 25 Plätze) - Hort (6 - 10 Jahre): 125 Plätze (5 Gruppen x 25 Plätze) Da mit der neuen Kindertagesstätte insbesondere die Hortbetreuung im Kernstadtgebiet zentralisiert werden soll, ist ein Standort zentrumsnah zu favorisieren. Zentrumsnah bedeutet, dass das Grundstück mit einem Radius von 500 m um den Haupteingang des Altbaus der Jean-Paul-Grundschule, Egerstraße 64, 95632 Wunsiedel, welcher den Kreismittelpunkt bildet, zu liegen hat. Liegt ein Grundstück nur anteilig oder außerhalb dieses Radius erfüllt es die Voraussetzungen an das geforderte zentrumsnahe Grundstück nicht. Ein zentrumsnahes Grundstück hat den Vorteil, dass die Hortkinder nach dem Schulunterricht die auf diesem Grundstück zu errichtende Kindertagesstätte, welche den Hort inkludiert, schnell erreichen können und dann keine zusätzliche Beförderung der Kinder erforderlich wird. Nach Kostenschätzung auf Grundlage des Summenraumprogramms für die baulich getrennten Einheiten des Kindergartens sowie der Kindekrippe und dem Hort werden Baukosten für die Kostengruppen 200 bis 700 zwischen 10 Mio. EUR und 11,5 Mio EUR (brutto) zu erwarten sein. Nach aktuellen Kostenrichtwerten (FAZR, Stand 2. Februar 2024) wird mit einer Förderung nach Art. 10 BayFAG auf etwas mehr als 8,5 Mio.EUR bei einer gesamt förderfähigen Fläche von 1.390 m² gerechnet. Die Totalunternehmerleistung soll die kommunale Pflichtaufgabe der Stadt ersetzen. Dies schließt die Vorhaltung, gegebenenfalls den Kauf und das Eigentum an einem geeigneten und erschlossenen Grundstück in der erforderlichen Grundstücksgröße von mindestens 4.800 m² und innerhalb der oben definierten zentrumsnahen Lage ein. Zudem sind von dem Totalunternehmer sämtliche Planungs- und Bauleistungen durchzuführen sowie alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 - Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9, inklusive aller Bauleistungen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Eine Beauftragung der Leistungsstufe 2 durch den Auftraggeber erfolgt nur nach der Maßgabe, - dass die für die Leistungsstufe 2 von dem Auftraggeber beantragten Fördermittel bewilligt worden sind entweder durch Vorliegen des Bewilligungsbescheids oder eines vorgelagerten Bescheids über einen vorzeitigen Maßnahmebeginn; - dass die Finanzierung der Leistungsstufe 2 gesichert ist; und - dass keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung des Auftragnehmers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Die zu erbauende Einrichtung als Kindertagesstätte soll aus zwei unabhängig voneinander funktionierenden Gebäudeeinheiten bestehen. Eine Gebäudeeinheit stellt der Kinderhort und die andere Gebäudeeinheit der Kindergarten mit der Kindergrippe dar. Die Nettonutzfläche der beiden Gebäudeeinheiten beträgt insgesamt mindestens 2.293 m². Hiervon sind 1.214 m² für den Kindergarten und die Kindergrippe sowie 1.079 m² für den Kinderhort vorgesehen. Die Außenspielflächen sollen nach Möglichkeit mindestens zehn (10) m² pro Kind betragen. Es ergeben sich daher folgende Flächen für: - Krippe mit 4 x 12 Kindern = 48 Kinder eine Fläche von 480 m² - Kindergarten mit 3 x 25 Kinder = 75 Kinder eine Fläche von 750 m² - Hort mit 5 x 25 Kinder = 125 Kinder eine Fläche von 1.250 m² Daraus ergibt sich eine ungefähre Gesamtfläche der Außenanlagen von mindestens 2.480 m². Auf dem Baugrundstück sind mindestens 20 KFZ-Stellplätze (inklusive einer (1) Lademöglichkeit für ein E-Auto) vorzuhalten. Einer der Stellplätze ist als Behindertenstellplatz auszubauen. Zudem sind Unterstellmöglichkeiten für circa 20 Fahrräder im Hortbereich vorzusehen. Antragsteller und Zuwendungsempfänger bleibt die Stadt Wunsiedel. Der Totalunternehmer, als Eigentümer des Grundstücks und des Bauwerks, verpflichtet sich für die Dauer der Zweckbindung von 25 Jahren der Stadt Wunsiedel ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht einzuräumen. Mieter und Betreiber der Einrichtung soll voraussichtlich der Diakonieverein Wunsiedel e.V. werden. Ziel ist die Inbetriebnahme der Einrichtung zum Schuljahresbeginn 2026/2027, also zum 1. September 2026. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung [Anlage 802] - Vertrag im Entwurf [Anlage 907]. Ferner wird auf folgende Planunterlagen verwiesen: - Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Bau-maßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) [Anlage 807]; - Kostenrichtwerte FAZR (Stand 02.02.2024) [Anlage 810]; - Summenraumprogramm (Stand 26.06.2023) [Anlage 811]; - Kostenübersicht Gesamtplanung [Anlage 812].

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).