Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren
eröffnet wurde. Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht
in Liquidation befindet, Bestätigungen, dass keine schweren
Verfehlungen begangen wurden, Bestätigung, dass Steuern,
Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß entrichtet wurden, Angabe zur Anmeldung bei
der Berufsgenossenschaft, Verpflichtungserklärung zur
Einhaltung von Mindestentgelten, Eigenerklärung zu
RUSSanktionen und Eigenerklärung Selbstreinigung.
Im Falle vom Einsatz von Nachunternehmen bzw. bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsanforderungen von allen nachzuweisen.