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Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung für die Liegenschaft Bonn
Bundesamt für Soziale Sicherung · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 AufgehobenUnterhaltsreinigung: regelmäßige Reinigung von Büros, Fluren, Besprechungs- und Aufenthaltsräumen, Sanitäranlagen sowie sonstiger Flächen (täglicher Bedarf)gesch. 1.633.654 €
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Los 2 VergebenLos 2: Glas- und Rahmenreinigung: Reinigung aller Fensterflächen inkl. Rahmen, Fensterbänke und Glastüren (2 x jährlich)gesch. 62.004 €🏆 CLEAN Excellence GmbH · Bonn
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Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftrag umfasst Unterhaltsreinigung (Los 1) und Glas-/Rahmenreinigung (Los 2) für eine Liegenschaft in Bonn.
- Die Unterhaltsreinigung deckt täglichen Bedarf in Büros, Fluren und Sanitäranlagen ab.
- Die Glas- und Rahmenreinigung erfolgt zweimal jährlich.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung für Dienstleistungen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Los 1: Unterhaltsreinigung: regelmäßige Reinigung von Büros, Fluren, Besprechungs- und Aufenthaltsräumen, Sanitäranlagen sowie sonstiger Flächen (täglicher Bedarf) Los 2: Glas- und Rahmenreinigung: Reinigung aller Fensterflächen inkl. Rahmen, Fensterbänke und Glastüren (2 x jährlich)
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 3× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto) nach WichtigkeitPreis
Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 45 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) erhält die maximale Punktzahl von 45 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (brutto) werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 45 Punkten multipliziert wird. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 45 / Angebotspreis des zu wertenden Angebotes Angebotene Skonti werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht berücksichtigt.
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Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro Jahr nach WichtigkeitQualität
Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 50 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 50 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Jahresreinigungsstunden des zu wertenden Angebotes x 50 / Höchste Anzahl Jahresreinigungsstunden An dieser Stelle wird noch einmal auf die Maßgaben zur Einhaltung der maximalen Leistungswerte je Raumgruppe hingewiesen. Bei Überschreitung des vorgegebenen Leistungsoberwertes einer Raumgruppe erfolgt der Ausschluss des Angebotes von der Wertung wegen Änderung an den Vergabeunterlagen.
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Zuschlagskriterium Einsatzzeit Objektleitung nach WichtigkeitQualität
Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 5 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Die Einsatzzeiten (freigestellte Zeit für Koordination, Steuerung und Kontrolle) der Objektleitung werden jeweils mit maximal 5 Punkten bewertet. Das Angebot mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Einsatzzeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Einsatzzeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Einsatzzeit des zu wertenden Angebotes x 5 / Höchste Einsatzzeit
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Zuschlagskriterium Angebotspreis (brutto) nach WichtigkeitPreis
Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 55 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) erhält die maximale Punktzahl von 55 Punkten. Alle höheren, geprüften Angebotssummen (brutto) werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme (brutto) ins Verhältnis gesetzt, in dem der niedrigste, geprüfte Gesamtangebotspreis durch den geprüften Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots dividiert und mit der maximalen Punktzahl von 55 Punkten multipliziert wird. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Angebotspreis niedrigstes Angebot x 55 / Angebotspreis des zu wertenden Angebotes Angebotene Skonti werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht berücksichtigt.
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Zuschlagskriterium Reinigungszeit pro Jahr nach WichtigkeitQualität
Die maximal zu erreichende Punktzahl ist 45 Punkte. Die Punktverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt: Das Angebot mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr erhält die maximale Punktzahl von 45 Punkten. Jede niedrigere, geprüfte Reinigungszeit pro Jahr wird mit der höchsten, geprüften Reinigungszeit pro Jahr ins Verhältnis gesetzt. Die Punktzahl des jeweiligen Angebotes errechnet sich somit nach der Formel: Punktzahl Angebot = Jahresreinigungsstunden des zu wertenden Angebotes x 45 / Höchste Anzahl Jahresreinigungsstunden
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der ausschreibenden Stelle. Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Hat ein interessiertes Unternehmen einen geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt, so ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der ausschreibenden Stelle zu rügen (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der ausschreibenden Stelle geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3, S. 1 Nr. 2-3 GWB). Teilt die ausschreibende Stelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Deutschland (DE) Tel. +49 228/9499-0 Telefax +49 228/9499-400 vk@bundeskartellamt.bund.de www.bundeskartellamt.de Hinweis zum Nachprüfungsverfahren: Die ausschreibende Stelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, machen Sie diese bitte entsprechend deutlich
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung TED EU
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Sonstige Gründe
1 Veröffentlichung
- 12.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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