AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.06.2026 18:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f3b2eb2b-fe25-4e6f-9b6e-d07c6a3f8b79/

Knappschaftsklinikum Saar - Sulzbach- Errichtung einer Premiumstation im 4.OG

Notice-ID: f3b2eb2b-fe25-4e6f-9b6e-d07c6a3f8b79 · Procedure-ID: 2a492160-aa23-410b-9394-3eaabc29ed73

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Stammdaten

Auftraggeber
Knappschaftsklinikum Saar GmbH / Klinik Sulzbach, Sulzbach
Veröffentlicht
21.12.2024
Frist (Submission)
15.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262321 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
562.839 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Baustelle befindet sich im Krankenhaus Sulzbach, An der Klinik 10, 66280 Sulzbach, Es handelt sich um den Umbau einer bestehenden Krankenstation im 4. OG des Bettenhauses der oben genannten Klinik. Die Krankenstation wird entkernt und zu einer Premiumstation umgebaut. Die Erstellung einer Premiumstation bedeutet die Schaffung einer Station mit höherwertiger Ausstattung. Von allen Einbauten und Leistungen wird sorgfältigste Ausführung erwartet. Die Leistungen beinhalten die Estrich- und Bodenbelagsarbeiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
08.05.2025
Ende
21.07.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5052025 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Saarbrücken

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).