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Vermögensverwaltungsmandat: Anleihenmandat mit kurzer Duration
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Oberste Landesbehörde
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Beschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt hat Geldmittel in Höhe von EUR 4,0 Mrd. über eine eigene Anlagearchitektur in zwei vom Land aufgelegte Spezialfonds investiert. Das Anlageuniversum erstreckt sich dabei breit diversifiziert auf die globalen Aktien- und Anleihenmärkte. Es besteht ein Spezialfonds für Gelder mit kurzfristigem Anlagehorizont (Elbe-Fonds) und ein Fonds für Gelder mit langfristigem Anlagehorizont (Brocken-Fonds). Der Elbe-Fonds besteht aus einem Segment, welches von einem spezialisierten Vermögensverwalter bewirtschaftet wird. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die Universal Investment GmbH und die Verwahrstelle ist BNP Paribas Securities Services S.C.A. Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt ist der Vertreter der Anleger der Spezial-AIF. Aktuell sind 13 verschiedene Vermögen des Landes in den Elbe-Fonds investiert. Der größte Anleger ist das Sondervermögen „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“. Die Mittel des Sondervermögens „Altlastensanierung“ dienen dazu, bereits identifizierte Sanierungsprojekte des Landes Sachsen-Anhalt zu finanzieren. Die Vergabe erfolgt nicht losweise. Im Allgemeinen und wenn ein Unternehmen in der Lage ist, mehrere Strategien für das Mandat anzubieten, sollte nur eine Strategie angeboten werden, wobei es die im Hinblick auf die Anlagerichtlinien und die Investitionspolitik des Auftrags am besten geeignete Strategie ist. Zum detaillierten Leistungsumfang wird auf die Anlage „Entwurf Anlagerichtlinie.pdf“ verwiesen. Die Vertragsunterlagen mit den dazugehörigen Anlagen und die Fragebögen für die Angebotswertung werden erst in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird ein spezialisierter Vermögensverwalter für ein Anleihenmandat mit kurzer Duration.
- Das Anlageuniversum umfasst globale Anleihenmärkte.
- Die Vergabe erfolgt nicht losweise und es soll nur eine Strategie angeboten werden.
- Detaillierte Anlagerichtlinien und Vertragsunterlagen werden erst in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
- Eine fundierte Expertise in der Vermögensverwaltung von Anleihen mit kurzer Duration ist essenziell.
Das Land Sachsen-Anhalt sucht einen spezialisierten Vermögensverwalter für das Anleihenmandat mit kurzer Duration im Rahmen des Elbe-Fonds.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
a) Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot gem. § 58 Abs. 2 VgV erteilt. b) Die Angebotsabgabe erfolgt durch Beantwortung eines ausführlichen Fragebogens. c) Der Fragebogen ist in Kapitel unterteilt, die den nachstehend beschriebenen Zuschlagskriterien entsprechen: Zuschlagskriterien/Gewichtung in Prozent Erfahrung = 5 Organisation und Human Resources = 5 Investitionsansatz = 15 Performance = 10 Risk Management und Compliance = 10 Trade Execution = 10 Operationelle Aspekte = 10 Gebühren und Gebührentransparenz = 35 d) Jedes Kapitel im Fragebogen beginnt mit einer Erläuterung, wie die Informationen bei der Bewertung verwendet werden. e) Das Bewertungsmodell gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bieter. f) Die Angebote werden durch die Vergabe von Punkten im Bereich von eins bis vier (vgl. höchste Punktzahl) für jede Frage jedes Kriteriums bewertet. g) Fehlende Antworten auf die Fragen werden mit null Punkten bewertet und wirken sich somit negativ auf die Bewertung dieses Kriteriums aus. h) Quantitative Fragen werden grundsätzlich linear bewertet. i) Für jedes Vergabekriterium wird eine Punktzahl berechnet, die in Prozent der maximal erreichbaren Punktzahl ausgedrückt wird. j) Die Gesamtpunktzahl jedes Angebots ist die gewichtete Summe der Punktzahlen der Zuschlagskriterien. k) Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und ist das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung zum beschäftigten Personal Angaben Mitarbeiter zurzeit, Mindestanforderung Personal/Leistungsart: Keine Anforderung 2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Durchschnittlicher Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre in Euro (netto) Mindestanforderung jährlich durchschnittlicher Umsatz in €: keine Anforderung
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, a) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach - § 123 GWB und § 124 GWB, - § 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, - § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach - § 22 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG (ab 2024 1.000 Mitarbeitern) nicht vorliegen. b) die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. c) die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung vorliegt. d) zur Vertragserfüllung über ein Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems verfügt und dieses angewendet wird. e) Maßnahmen - soweit erforderlich - zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen worden.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass der Bewerber a) in einem Mitgliedstaat der EU, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder im Vereinigten Königreich (UK) niedergelassen sind. b) von einer Finanzaufsichtsbehörde in einem Mitgliedstaat der EU, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder im Vereinigten Königreich (UK) für die Vermögensverwaltung zugelassen sind. c) die Zulassung gemäß lit. b) mindestens seit dem 01.01.2021, d. h. seit fünf Jahren per Stichtag 31.12.2025 ohne Unterbrechung haben. d) durch eine unabhängige und externe Revisionsgesellschaft geprüft werden. e) per Stichtag 31.12.2025 über ein gesamthaft verwaltetes Vermögen (Assets under Management) von mindestens EUR 10 Mrd. verfügen. f) mindestens drei diskretionäre, segregierte Vermögensverwaltungsmandate von Regierungsbehörden, Pensionsfonds, Versicherungsunternehmen, Treasuryabteilungen, Zentralbanken oder supranationale Unternehmen mit einer Laufzeit (Track Record) seit mindestens 01.01.2023 in Anleihen- oder Aktienmandaten verwalten, d. h. seit mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung per Stichtag 31.12.2025. g) per Stichtag 31.12.2025 über ein verwaltetes Vermögen (Assets under Management) in „Staatsanleihen EUR“ von mindestens EUR 3 Mrd. verfügen. h) per Stichtag 31.12.2025 über ein verwaltetes Vermögen (Assets under Management) in „Unternehmensanleihen EUR“ von mindestens EUR 3 Mrd. verfügen. Hinweis an die Bewerber zu lit. g - h: "Carve-out"-Portfolios von breiteren Mandaten sind akzeptabel, wenn der Composite alle GIPS-Anforderungen (Global Investment Performance Standards) und Offenlegungen in Bezug auf "Carve-outs" erfüllt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung der Unternehmensdaten für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 WRegG/§ 6 Absatz 2 Nr. 2 WRegG
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung Sanktionen Russland (vgl. Anlage "A2 - Eigenerklärungen Sanktionen Russland"), dass das Formblatt „A2 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ für den Bieter und - soweit erforderlich - für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft und für jeden Bewerber dem Angebot beigefügt wurde.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Nachunternehmer-Anteil
Eigenerklärung - soweit zutreffend-, dass - die Leistung selbst erbracht wird oder - Teilleistung an Unterauftragnehmer vergeben werden und/oder - für die Erbringung der Leistung die Eignungsleihe von den zu benennenden Unterauftragnehmern in Anspruch genommen wird (vgl. Benennung der Unterauftragnehmer). - die benannten Unterauftragnehmer auf ihre Eignung (vgl. Fachkunde und Leistungsfähigkeit) überprüft wurden und über die Mittel dieser Unterauftragnehmer im Auftragsfall verfügt werden kann (vgl. Formblatt „AB3 - Verpflichtungserklärung“ auf gesonderte Anforderung der Beschaffungsstelle für die Unterauftragnehmer).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Beschaffungsstelle wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB (EU)/§ 19 Abs. 1 - 5 TVergG LSA (national) auf elektronischem Weg informieren. Der Vertrag darf bei einer Information auf elektronischem Weg erst zehn Kalendertage (EU)/zehn Werktage (national) nach Absendung der Information geschlossen werden (vgl. § 134 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 GWB/)/§ 19 Abs. 4 TVergG LSA). Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber /Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin (vgl. Eu-Verfahren). Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist unzulässig, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind (vgl. nur EU-Verfahren).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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3 Veröffentlichungen
- 04.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 29.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 29.05.2026 Ergänzende Informationen
Preiseinschätzung
Basierend auf 57 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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