AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1a0a9376fed-641a44f666b78b6c) · Abgerufen am 16.10.2026 12:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f3ed91f1-743a-4841-9165-63ce92d2e7bc/

SWG - Reinigungsleistung Barbarossa-Thermen, Schulbad, Freibad, 5-Täler-Bad

Notice-ID: f3ed91f1-743a-4841-9165-63ce92d2e7bc · Procedure-ID: c9575d33-6c8f-49da-80de-1ab054ea0f38

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Göppingen, Göppingen
Veröffentlicht
17.09.2026
Frist (Submission)
16.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Reinigung der städtischen Bäder: Barbarossa-Thermen, Freibad, Schulbad und 5-Täler-Bad

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Barbarossa Thermen

Erfüllungsort
Göppingen

Los 2 — Schulbad

Erfüllungsort
Göppingen

Los 3 — Freibad GP

Erfüllungsort
Göppingen

Los 4 — 5-Täler-Bad

Erfüllungsort
Geislingen

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
30.11.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).