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EDP Sciences Astronomy & Astrophysics - elektronische Zeitschrift und Open Access Artikel
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. · München · Bayern · Nachgeordnete Behörde
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Erwerb von Publikations- und Nutzungsrechten für die elektronische Zeitschrift 'Astronomy & Astrophysics'.
- Leistungszeitraum ist 2027 bis 2029.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Rahmen eines nicht-offenen Verfahrens.
- Der CPV-Code 64216200 deutet auf Telekommunikationsdienste hin, was hier im Kontext von elektronischen Zeitschriften und Publikationsrechten zu interpretieren ist.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Erwerb von Publikations- und Nutzungsrechten für die Zeitschrift "Astronomy & Astrophysics" in elektronischer Form 2027-2029
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Unternehmen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin bei der oben unter I. 1) genannten Kontaktstelle zu rügen(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf das Unternehmen einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB nur innerhalb von 15 Kalendertagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Hält das Unternehmen die vorherig genannten Fristen nicht ein, ist eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ausgeschlossen. Die Auftraggeberin bittet darum, Rügen möglichst per E-Mail einzulegen. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es im eigenen Interesse des Unternehmens liegt, Rügen schriftlich bzw. als E-Mail anzubringen und die Bevollmächtigung für die Einlegung der Rüge nachzuweisen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verwandte Bekanntmachungen
📅 .icsWeitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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Auftrag wurde zugeschlagen
1 Veröffentlichung
- 01.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.297 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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