AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 08:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f401db39-8c5b-4153-a71e-7fa4e968412b/

Rahmenvereinbarung Infoblox

Notice-ID: f401db39-8c5b-4153-a71e-7fa4e968412b · Procedure-ID: 8eb0cfd1-8ae4-444b-90eb-2a73c8333e2e

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Dataport AöR, Altenholz
Veröffentlicht
05.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32424000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Dataport betreibt als öffentlicher IT-Dienstleister innerhalb eines hochverfügbaren, redundanten Netzwerkes, das in derzeit sechs Bundesländern Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden verbindet, eine seit Jahren gewachsene IT-Infrastruktur des Herstellers Infoblox mit der die IT-Services Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP), Domain Name System (DNS) und IP Adress Management (IPAM) zentral verwaltet werden. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Erweiterungs- und Ersatzbeschaffungen von Hard- und Software des Herstellers Infoblox sowie damit verbundene Dienstleistungen (Maintenance, Subscription, Professional Service) mit einer Laufzeit von vier Jahren. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf Leistungsbeschreibung und Preisblatt (Teile B und C der Vergabeunterlagen) sowie die EVB-IT Rahmenvereinbarung verwiesen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
51 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).