AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Einführung einer digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation für die Kliniken des Bezirks Unterfranken
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bezirk Unterfranken, Würzburg
- Veröffentlicht
- 14.05.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 48814000 — Software
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Bezirk Unterfranken ist Träger psychiatrischer und somatischer Krankenhäuser an den Standorten Würzburg, Werneck (mit Außenstelle Schweinfurt), Lohr am Main (mit Außenstelle Aschaffenburg) und Münnerstadt sowie Träger mehrerer Wohn- und Pflegeheime. Die Einrichtungen unterstehen dem Bezirkstagspräsidenten und werden zentral von der Bezirksverwaltung aus geleitet (Geschäftsleitung für die Krankenhäuser und Heime). Um den komplexen Anforderungen der grundsätzlichen Digitalisierung und des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) mehrwertstiftend und nachhaltig gerecht zu werden, beabsichtigt der Bezirk für seine Krankenhäuser die Beschaffung und Implementierung einer Lösung für die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation i.S.d. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die digitale Dokumentation i.S.d. Ziff. 4.3.3.1 der BAS-Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV. Die Beschaffung der Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen i.S.d. Ziff. 4.3.3.2 der BAS-Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV ist im Rahmen eines separaten Vergabeverfahrens vorgesehen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 MONTHS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.