AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.07.2026 01:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f45ab1e8-396d-4e3a-b8d7-4587d1072a2f/

Modernisierung ortsfeste Funkstellen

Notice-ID: f45ab1e8-396d-4e3a-b8d7-4587d1072a2f · Procedure-ID: 9f212944-caa2-41cc-959f-38e99b8a9b8b

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Koblenz
Veröffentlicht
25.04.2024
Frist (Submission)
28.09.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
51000000 — Installationsdienste
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
Verteidigung & Sicherheit

Beschreibung

Modernisierung von landbetriebenen Funkstellen an fünf operativen Standorten. Die Modernisierung umfasst die nachfolgenden Aufgabenpakete, welche jeweils an den fünf operativen Standorten durchgeführt werden müssen: 1. Abbau der veralteten Steuerungstechnik, der Bedienplätze und (teilweise) der Funktechnik 2. Lieferung und Erneuerung der Antennentechnik, hierunter fallen die Antennenwahlschalter (AWS) und Antennenverteiler (AV). Die Antennen sind nicht Bestandteil der Modernisierung. 3. Lieferung und Erneuerung der Bedienplätze inkl. der Anwendersoftware 4. Integration der beigestellten Sende- und Empfangstechnik (Funktechnik) 5. Lieferung und Erneuerung der System- und Steuerungstechnik inkl. Betriebssysteme

Vertragslaufzeit

Beginn
29.07.2024
Ende
30.11.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).