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Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Entsorgung von Feuerlöschern sowie Löschmitteln für das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenKauf von Feuerlöschern und Ersatzteilen🏆 SEK Brandschutz · Wabern
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Los 2 VergebenSchilder🏆 SEK Brandschutz · Wabern
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Los 3 VergebenRücknahme und Recycling🏆 SEK Brandschutz · Wabern
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Los 4 VergebenStandardersatzteile zu Heimlich-Produkten🏆 SEK Brandschutz · Wabern
- SEK Brandschutz · Wabern Mittleres Unternehmen
Beschreibung
Der Geschäftsbereich Gebäudebewirtschaftung betreut aktuell ca. 750 Liegenschaften in Schleswig-Holstein, die im Rahmen der Bewirtschaftung mit der Lieferung neuer Feuerlöscher sowie deren Wartung / Instandsetzung zu versorgen sind. Die ausgeschriebenen Feuerlöscher (Wasser, Schaum und Pulver) sind durch den zukünftigen Auftragnehmer mit einem GMSH Layout als Siebdruck oder alternativ mit einem Aufkleber zu versehen. Es ist davon auszugehen das ca. 200 neue Löscher pro Jahr beschafft werden. Der Standardlöscher innerhalb der Verwaltung wird der Wasserlöscher werden. Die Gebäudebewirtschaftung unterhält 2 Betriebshöfe, die der Lagerung der ausgeschriebenen Produkte dienen sollen. Der Auftraggeber hat die Absicht bei den Löschern überwiegend ganze Paletten zu ordern, lediglich die Löscher mit kleineren Bestellmengen werden anders abgerufen. Das genaue Mengenverhältnis von Palettenkäufen zu Einzelkäufen ist dem Leistungsverzeichnis Los 1 zu entnehmen. Im Zuge des Austauschs von Feuerlöschern werden auch Alt-Löscher zum Recycling anfallen. Dies ist durch die Bieter des Loses 3 zu gewährleisten. Aktuell befinden sich diverse Löscher der Marke Heimlich in den Dienststellen. Diese müssen bei der Wartung mit passenden Verbrauchsprodukten ausgestattet werden. Daher fragt der AG in dem Los 4 diese ab. Alle im Los 4 aufgeführten Artikel werden explizit benannt, damit die Sicherheit des Produktes gewährleistet werden kann.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 35 %
17. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Formblatt) ist zwingend als ExcelDatei (.xlsxDatei) einzureichen.
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Lieferzeit 25 %Qualität
19. Ausgefüllte Abfrage Lieferzeit Feuerlöscher GB31 (Formblatt) ist zwingend als Excel-Datei (.xlsx-Datei) einzureichen.
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Logistik 25 %Qualität
20. Ausgefüllte Abfrage Logistik Feuerlöscher GB31 (Formblatt) ist zwingend als Excel-Datei (.xlsx-Datei) einzureichen.
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Recycling 15 %Qualität
18. Ausgefüllte Abfrage Recycling Feuerlöscher GB31 (Formblatt) ist zwingend als Excel-Datei (.xlsx-Datei) einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 183 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SEK BrandschutzAuftragsvolumen (Rahmen) 638.286 €1 Veröffentlichung
- 19.11.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 167 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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