Vergeben Facility Management & Gebäudetechnik
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle 4 Lose

Rahmenvereinbarung über Kauf, Lieferung und Entsorgung von Feuerlöschern sowie Löschmitteln für das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 4 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Kauf von Feuerlöschern und Ersatzteilen
    🏆 SEK Brandschutz · Wabern
  • Los 2 Vergeben
    Schilder
    🏆 SEK Brandschutz · Wabern
  • Los 3 Vergeben
    Rücknahme und Recycling
    🏆 SEK Brandschutz · Wabern
  • Los 4 Vergeben
    Standardersatzteile zu Heimlich-Produkten
    🏆 SEK Brandschutz · Wabern
Auftragnehmer
  • SEK Brandschutz · Wabern Mittleres Unternehmen
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 638.286 €
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 17.07.2024

Beschreibung

Der Geschäftsbereich Gebäudebewirtschaftung betreut aktuell ca. 750 Liegenschaften in Schleswig-Holstein, die im Rahmen der Bewirtschaftung mit der Lieferung neuer Feuerlöscher sowie deren Wartung / Instandsetzung zu versorgen sind. Die ausgeschriebenen Feuerlöscher (Wasser, Schaum und Pulver) sind durch den zukünftigen Auftragnehmer mit einem GMSH Layout als Siebdruck oder alternativ mit einem Aufkleber zu versehen. Es ist davon auszugehen das ca. 200 neue Löscher pro Jahr beschafft werden. Der Standardlöscher innerhalb der Verwaltung wird der Wasserlöscher werden. Die Gebäudebewirtschaftung unterhält 2 Betriebshöfe, die der Lagerung der ausgeschriebenen Produkte dienen sollen. Der Auftraggeber hat die Absicht bei den Löschern überwiegend ganze Paletten zu ordern, lediglich die Löscher mit kleineren Bestellmengen werden anders abgerufen. Das genaue Mengenverhältnis von Palettenkäufen zu Einzelkäufen ist dem Leistungsverzeichnis Los 1 zu entnehmen. Im Zuge des Austauschs von Feuerlöschern werden auch Alt-Löscher zum Recycling anfallen. Dies ist durch die Bieter des Loses 3 zu gewährleisten. Aktuell befinden sich diverse Löscher der Marke Heimlich in den Dienststellen. Diese müssen bei der Wartung mit passenden Verbrauchsprodukten ausgestattet werden. Daher fragt der AG in dem Los 4 diese ab. Alle im Los 4 aufgeführten Artikel werden explizit benannt, damit die Sicherheit des Produktes gewährleistet werden kann.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Soziale Kriterien
  • Angemessene Arbeitsbedingungen

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 35 %

    17. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Formblatt) ist zwingend als Excel­Datei (.xlsx­Datei) einzureichen.

  • Lieferzeit 25 %
    Qualität

    19. Ausgefüllte Abfrage Lieferzeit Feuerlöscher GB31 (Formblatt) ist zwingend als Excel-Datei (.xlsx-Datei) einzureichen.

  • Logistik 25 %
    Qualität

    20. Ausgefüllte Abfrage Logistik Feuerlöscher GB31 (Formblatt) ist zwingend als Excel-Datei (.xlsx-Datei) einzureichen.

  • Recycling 15 %
    Qualität

    18. Ausgefüllte Abfrage Recycling Feuerlöscher GB31 (Formblatt) ist zwingend als Excel-Datei (.xlsx-Datei) einzureichen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Los 1 Kauf von Feuerlöschern und Ersatzteilen
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 638.286 €
Los 2 Schilder
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — Wert nicht veröffentlicht
Los 3 Rücknahme und Recycling
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — Wert nicht veröffentlicht
Los 4 Standardersatzteile zu Heimlich-Produkten
— Bieter nicht öffentlich gemeldet — 175 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 183 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer SEK Brandschutz
    Auftragsvolumen (Rahmen) 638.286 €

    1 Veröffentlichung

    • 19.11.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 167 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 271.213 €
Median 371.389 €
Oberes Quartil 560.217 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel

e-vergabe-beschaffung@gmsh.de
+49 4315991940

638.286 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer ZV-GM-24-0449000-4121.05
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Kiel, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 15.11.2024
CPV-Code 35111000
Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung (Was ist das?)
Angebote 1
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,1) (?)
Lose 4
Erfüllungsort Kiel
Laufzeit 01.08.2024 – 31.07.2026
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Auftragnehmer (?)
SEK Brandschutz Mittleres Unternehmen
Vertrag 17.07.2024

Ø Bieter in der Branche 2.1

Historischer Durchschnitt aus 94.205 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.117 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 22 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 51%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Schleswig-Holstein
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 29.06.2026

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