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Neubau KiTa Marxheim - Gewerk mobile Trennwände
Gemeinde Marxheim · Marxheim · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 22.10.2026, 14:00 Uhr (noch 20 Tage)
Beschreibung
Neubau KiTa Marxheim - mobile Trennwände
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Lieferung und Montage mobiler Trennwandsysteme im Rahmen des KiTa-Neubaus.
- Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt.
- Bieter müssen ihre Eignung durch entsprechende Referenzen über vergleichbare Leistungen belegen.
- Die Einhaltung technischer Spezifikationen für Trennwandsysteme in öffentlichen Gebäuden ist zwingend erforderlich.
Die Gemeinde Marxheim schreibt den Einbau mobiler Trennwände für den Neubau der KiTa Marxheim aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 100 Pkt.Preis
Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen: Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die in den Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen. Auf Verlangen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist. Darüber hinaus werden vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt: - Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. - Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse vorzulegen. - Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern - Vorlage der Freistellungsbescheinigung nach §48 b Einkommenssteuergesetz
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst: - Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen. - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal vorzulegen. - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 20 Tage
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Geschätzter Wert 7.300.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 22.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.209 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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