Offenes Verfahren Energie & Umwelt
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Lieferauftrag EU-Sektorenrichtlinie

KWK-138 DT-Anlage MVA Weisweiler - Los 313 Öltransformatoren

MVA Weisweiler GmbH & Co. KG · Eschweiler · Nordrhein-Westfalen

Angebote bis 02.07.2026, 09:00 Uhr (noch 28 Tage)

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Beschreibung

10,5-/6,2-kV Mittelspannungs-Eigenbedarfstransformatoren Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Bestellung vollständige und allen Erfordernissen entsprechende, funktionstüchtige, montage- und wartungsfreundliche 10,5-/6,2-kV-MS-Eigenbedarfstransformatoren nach dem aktuellen Stand der Technik zu planen, zu liefern und in Betrieb zu setzen. Die elektrische Leistung soll 25 MVA betragen. Der Lieferumfang umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten: • 10,5-/6,2-kV MS-Eigenbedarfstransformator (Öltransformatoren) o Öltransformatoren o Schutzsysteme

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Energie & Umwelt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Lieferung und Inbetriebnahme von 10,5-/6,2-kV MS-Eigenbedarfstransformatoren (Öltransformatoren) mit 25 MVA Leistung.
  • Der Lieferumfang beinhaltet die Transformatoren selbst sowie die dazugehörigen Schutzsysteme.
  • Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für die Lieferung von Betriebsmitteln.
  • Die Eignung wird anhand der Fähigkeit zur Planung, Lieferung und Inbetriebnahme der geforderten Transformatoren geprüft.

Gesucht werden 10,5-/6,2-kV Mittelspannungs-Eigenbedarfstransformatoren (Öltransformatoren) mit einer elektrischen Leistung von 25 MVA.

Der Auftragnehmer muss die Transformatoren planen, liefern und in Betrieb nehmen. Wesentliche Komponenten sind die Öltransformatoren und deren Schutzsysteme.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eignungsanforderung

    Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - Registereintragung gemäß den Vorgaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Eignungsanforderung

    Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - jahresdurchschnittlicher Umsatz für Leistungen in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind - mindestens 3 vergleichbare MS-Eigenbedarfstransformatoren (Öltransformatoren) von mindestens EUR 125.000,00 pro Anlage verkauft Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - Arbeitsschutzmanagementsystem – wie bspw. OHSAS18001 oder entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

  • Qualitätsmanagement

    Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm EN ISO 9001 oder gleichwertig Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

  • Qualitätsmanagement

    Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - SI-Einheitensystem für alle technischen Angaben und Dokumentationen Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: Erklärung über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Vergleichbar ist die Leistung hinsichtlich der elektrischen Nennleistung von 5-60 MVA, Aufstellungsort innerhalb Europas, Projektbegleitung über Planung, Lieferung, Montage bis zur Abnahme. Die jeweilige Referenz hat den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber zu enthalten. Das beigefügte Formblatt „Referenzen“ ist auch im Übrigen auszufüllen. Mindestbedingung: Mindestens 2 Referenzen von 5-60 MVA-Öltransformatoren. Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

  • Eignungsanforderung

    Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - erforderliche Qualifikation zur Erstellung der nötigen genehmigungsrelevanten Unterlagen unter Beachtung der am Projektort geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

  • Eignungsanforderung

    Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters, stellvertretenden Projektleiters u. Inbetriebsetzungsleiter gemäß den Anforderungen im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" Bei einer Bietergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei einem Einsatz von Nachunternehmen hat der/die Bieter/Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 28 Tage

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  2. Vergabeergebnis

    Angebotsfrist läuft noch

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 41 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 563.006 €
Median 1.782.400 €
Oberes Quartil 13.612.600 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

MVA Weisweiler GmbH & Co. KG · Eschweiler

sekretariat_mva@mva-weisweiler.de
0 24 03 99 11 01

Stammdaten
Angebotsfrist 02.07.2026, 09:00 Uhr (noch 28 Tage)

Verfahrens-Ausblick

  1. Publikation 03.06.2026
  2. Angebotsfrist 02.07.2026
  3. Wertung ca. 03.07.2026

Schätzungen basieren auf 400 vergleichbaren Vergaben in Energie & Umwelt. Kein verbindlicher Zeitplan für dieses Verfahren.

Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Eschweiler, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 03.06.2026
CPV-Code 31170000
Elektrische Ausrüstung (Was ist das?)
Erfüllungsort Eschweiler
Bindefrist (?) 60 Tage
Frist für Rückfragen 22.06.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 3.2

Historischer Durchschnitt aus 34.788 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.076 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 21 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers MVA Weisweiler GmbH & Co. KG. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →