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F017/22 Breitbandausbau Gewerbegebiete
Stadt Dortmund · Dortmund · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1 Lütgendortmund🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
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Los 2 VergebenLos 2 Mengede🏆 DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH · Dortmund
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Los 3 VergebenLos 3 Innenstadt West🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
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Los 4 VergebenLos 4 Innenstadt Nord/Eving/Scharnhorst🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
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Los 5 VergebenLos 5 Brackel/Aplerbeck🏆 Telekom Deutschland GmbH · Bonn
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Los 6 VergebenLos 6 Hombruch/Hörde🏆 DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH · Dortmund
- DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH · Dortmund
- Telekom Deutschland GmbH · Bonn
Bieter-Übersicht: 18 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten. Die vorliegende Konzession dient dazu, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Das Verfahren wurde zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt. Die Stadt Dortmund hat zur Versorgung der Gewerbegebiete, Freiberufler und weiteren in den Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Losen 1 - 6 in Auftrag gegeben.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 40 %Kosten
Als Höhe der Wirtschaftslücke wird die rechnerisch geprüfte Angebotssumme einschließlich USt. sowie etwaiger Zu- und Abschlage zugrunde gelegt. Das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftslücke erhalt die höchste Punktzahl. Diese betragt für das Kriterium Preis 400 WP. Die Angebote mit einer höheren Wirtschaftslücke erhalten entsprechend der prozentualen Abweichung zum günstigsten Angebot weniger Punkte. Es erfolgt eine lineare Interpolation. Weicht der Preis um mehr als 100 % vom günstigsten Preis ab, erhalt das Angebot null Punkte.
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Realisierungszeitraum 20 %Qualität
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe bis zur Inbetriebnahme des Netzes erhält die höchste Punktzahl. Diese beträgt für das Kriterium Realisierungszeitraum 200 WP. Die Angebote mit einer längeren Zeitangabe erhalten entsprechend der prozentualen Abweichung zum Bestangebot weniger Punkte. Es erfolgt eine lineare Interpolation. Weicht der Preis um mehr als 100 % vom Bestangebot ab, erhält das Angebot null Punkte.
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Endkundenprodukte 15 %Kosten
Es werden für jedes Produkt sämtliche monatliche Kosten für 24 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonsti-gen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden zwei Endkundenprodukte jeweils 75 WP erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Das Angebot mit dem niedrigsten Endkundenpreis erhält die höchste Punktzahl. Diese beträgt für die beiden Endkundenprodukte jeweils 75 WP. Die Angebote mit einem höheren Endkundenpreis erhalten entsprechend der prozentualen Abweichung zum Bestangebot weniger Punkte. Es erfolgt eine lineare Interpolation. Weicht der Preis um mehr als 100 % vom Bestangebot ab, erhält das Angebot null Punkte.
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Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 %Qualität
Den Bewertungsmaßstab bildet ein Notensystem von sehr gut bis ungenügend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer (2) DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH · Telekom Deutschland GmbHZuschlagswert 2.824.048 €1 Veröffentlichung
- 03.12.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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