AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.04.2026 17:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f495373d-26b7-4a85-9cf9-e1b0f0c4deee/

Externe Lagerung von Arzneimittel- und Sprechstundenbedarfsverordnungen der AOK NordWest

Notice-ID: f495373d-26b7-4a85-9cf9-e1b0f0c4deee · Procedure-ID: 8df8bfe6-5647-4b9a-9b04-d172c7e1ab34

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse, Dortmund
Veröffentlicht
29.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79995100 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
252.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die AOK NordWest beabsichtigt, Arzneimittel- und Sprechstundenbedarfsverordnungen, die aufgrund von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Prüfzwecke sechs Jahre oder länger bereitzuhalten sind, jeweils für eine Mindestlaufzeit von 72 Monaten extern zu lagern. Während dieser Zeit fallen zu Prüfzwecken Ziehungen von sowohl einzelnen Verordnungen als auch von gesamten Abrechnungsperioden an, die der Auftraggeberin dann zuzustellen sind. Einen Monat nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer stellt der Auftragnehmer die Verordnungen des betreffenden Abrechnungsjahres zur Abholung und datenschutzgerechten Vernichtung einem Vertragspartner der Auftraggeberin bereit.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2024
Ende
31.12.2032

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
26.03.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).