AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Erneuerung der Schlammbehandlung sowie Neubau der Mittelspannungsanlage der Kläranlage der Stadt Vechta
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Vechta, Vechta
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- Frist (Submission)
- 27.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe ist zum einen die Erneuerung der Schlammbehandlung und zum anderen der Neubau der Mittelspannungsanlage. Die Erneuerung der Schlammbehandlung beinhaltet folgende Maßnahmen: Neubau Faulbehälter I+II inkl. Pumpwerk, Neubau Zentratwasserspeicher inkl. Pumpwerk, Neubau Heizungsanlage, BHKW I+II mit Gasaufbereitung. Im Rahmen der Erneuerung der Schlammbehandlungsanlage der Kläranlage Vechta war zunächst vorgesehen, die elektrische Versorgung sowie die Einspeisung der neuen BHKW Aggregate in die bestehende Elektroverteilung zu integrieren. Bei einer Prüfung zeigte sich jedoch, dass die elektrische Infrastruktur grundlegend neu bewertet und geplant werden muss. Darüber hinaus ist eine Anpassung der Transformatorenleistung erforderlich. Die vorhandene Transformatorenleistung ist für die prognostizierten Lastflüsse nicht ausreichend, sodass eine Leistungserhöhung sowie die Installation eines zusätzlichen Transformators aus redundanz- und versorgungstechnischen Gründen zwingend vorzusehen sind. Die Gesamtbaukosten belaufen sich gemäß Kostenschätzung bzw. erster Kostenannahme auf 9,01 Mio. Euro € brutto.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 02.01.2027
- Ende
- 31.12.2031
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 27.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim, Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und, Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.