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Friedhofsgartenpflge für den kommunalen Friedhof der Gemeinde Altenberge
Gemeinde Altenberge · Altenberge · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Die Gemeinde Altenberge plant die gärtnerische Unterhaltung und Pflege ihres örtlichen Friedhofs neu zu vergeben. Für die weitere Umsetzung des Vorhabens sucht die Auftragge-berin nunmehr einen geeigneten Vertragspartner zur Übernahme dieser Dienstleistung. Der Leistungszeitraum für die ausgeschriebene Dienstleistung beträgt sieben Jahre und wird von 01.10.2026 bis 30.09.2033 durch den Auftragnehmer erbracht. Hinsichtlich des Leis-tungsinhalts wird auf die beigefügte Leistungsbeschreibung verwiesen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird die gärtnerische Unterhaltung und Pflege des kommunalen Friedhofs.
- Der Vertrag hat eine Laufzeit von sieben Jahren, beginnend am 01.10.2026 bis zum 30.09.2033.
- Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist der Ausschreibung beigefügt.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
Die Gemeinde Altenberge sucht einen Vertragspartner für die gärtnerische Unterhaltung und Pflege des kommunalen Friedhofs für einen Zeitraum von sieben Jahren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 % 100 %Preis
100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sollten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler enthalten ist eine Haftung des öffent-lichen Auftraggebers ausgeschlossen, sofern dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung ist ins-besondere dann ausgeschlossen, wenn der Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer gegen die nachfolgende Rügeobliegenheit verstoßen hat. Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet: „Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht in-nerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 09.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 59 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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