AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Stadt Cottbus OV 160-2026 Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Stadtgebiet Cottbus
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Cottbus, Cottbus
- Veröffentlicht
- 17.07.2026
- Frist (Submission)
- 20.08.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport und die Verwertung des im Gebiet der Stadt Cottbus/Chósebuz gesammelten Altpapiers. Gegenstand der Leistung ist das im Stadtgebiet anfallende und von den Anschlusspflichtigen überlassene Altpapier, bestehend aus Papier, Pappe und Kartonagen (kurz: PPK) aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen, die an die öffentliche Altpapierentsorgung angeschlossen sind. Der kommunale PPK-Anteil und die Verkaufsverpackungen aus PPK (Zuständigkeit liegt hier bei den nach dem VerpackG festgestellten Systemen) werden in der Stadt gemeinsam im Hol- und im Bringsystem erfasst. Sofern die Mitnutzer des Sammelsystems vom Auftraggeber die physische Herausgabe von Masseanteilen verlangen, umfasst der vorliegende Auftrag nur den kommunalen PPK-Anteil und diejenigen Mengen an Verkaufsverpackungen, auf deren Verwertung die Systeme nicht selbst Anspruch erheben. Weiteres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 102 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.08.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.