AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/f4fc2695-2ef2-489a-b344-6823496843dc) · Abgerufen am 24.09.2026 16:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f4fc2695-2ef2-489a-b344-6823496843dc/

Ausbau Gigabit-Breitbandversorgung im Main-Kinzig-Kreis (Ausbaucluster, FTTH) - Tiefbau und sonstige Leistungen für die Erschließung von Gebäuden in 4 Losen.

Notice-ID: f4fc2695-2ef2-489a-b344-6823496843dc · Procedure-ID: 91865610-f27c-4d6c-a2e7-9c9eded0c96b

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Stammdaten

Auftraggeber
Breitband Main-Kinzig GmbH, Gelnhausen
Veröffentlicht
25.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsvolumen (Rahmen)
33.327.350 €
Rahmen-Maximum
38.034.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist der größte Landkreis Hessens und reicht von Maintal im Westen an Frankfurt grenzend bis etwa 100 Kilometer weiter nach Sinntal im Osten. Von Norden nach Süden erstreckt sich der Kreis über ca. 50 Kilometer Länge. Der Main-Kinzig-Kreis hatte 2012 entschieden, selbst den notwendigen Aufbau des Glasfasernetzes zur Realisierung von Breitbandinternet voranzutreiben. Auf Basis des Ausgangs der Markterkundung, einer Machbarkeitsstudie, der Next-Generation-Access-Novelle der EU (NGA-Ausbau) und der Bundesrahmenregelung Leerrohre wurde ein eigengetriebener Ausbau der passiven Infrastrukturdurchgeführt. Das Projekt wurde durch die 100% kreiseigene Breitband Main-Kinzig GmbH, die am 03.05.2012 gegründet wurde, umgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Erstellung und Vermietung von Kommunikationsnetzen für die Versorgung mit Breitband-Internet. Es werden von der Gesellschaft keine aktiven Telekommunikationsdienste angeboten. Durch die Erschließung der Kabelverzweiger der Deutschen Telekom von 2013 bis Mitte 2015 über seine Tochter, die Breitband Main-Kinzig GmbH, ist der MKK gut mit Bandbreiten von ca. 30 Mbit/s bis50 Mbit/s versorgt. Von 2016 bis Anfang 2020 wurden zusätzlich noch weiße Flecken (Höfe, Weiler, sowie alle Schulen, Rathäuser und Liegenschaften des Kreises) mittels FTTH ausgebaut (Nachverdichtung). Seit 2022 sind zudem ca. 150 kommunale Gewerbegebiete im Main-Kinzig-Kreis mit Hilfe von Fördermitteln mit Glasfaser erschlossen worden (Gigabit, FTTH bis ins Gebäude). Anfang 2021 wurde entschieden, dass sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden können (dürfen) (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013. Speziell auf das darin enthaltene Materialkonzept wird hier bereits verwiesen. Dazu erfolgte im Januar 2022 eine Vergabeverfahren mit dem Ziel, diverse Tiefbauunternehmen als Rahmenvertragspartner zu beauftragen. Bis dato sind an diese Rahmenvertragspartner Ausbauvolumina vergeben, die bis Mitte 2027 abgearbeitet werden müssen. Da das noch zu vergebende Volumen nicht mehr vollständig über den Rahmenvertrag abgebildet werden kann, werden die verbleibenden Kontingente im Wege dieses Verfahrens vergeben. Zum notwendigen Ausbau der passiven Infrastruktur wurden mit diesem Vergabeverfahren Generalunternehmerleistungen zum Bau des Gigabit-Netzes (FTTH) für zu erschließende Gebiete in 4 Losen bestehend aus mehreren Ausbauclustern ausgeschrieben. Die Leistungen wurden auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens unmittelbar an einen Auftragnehmer vergeben. Das Projekt ist in vier in etwa gleichgroße Lose bestehend aus jeweils ca. 1.500 Gebäuden unterteilt: • Los 1: Birstein (POP Birstein) ca. 1.532 Gebäude in ca. 13 Ausbauclustern • Los 2: Schlüchtern (POP SLÜ) ca. 1.559 Gebäude in ca. 8 Ausbauclustern • Los 3: Schlüchtern (POP Vollmerz) & HU-Klein-Auheim ca. 1.494 Gebäude in ca. 6 Ausbauclustern • Los 4: Wächtersbach, Flörsbachtal, Steinau ca. 1.754 Gebäude in ca. 9 Ausbauclustern Der exakte Umfang der Lose konnte den Vergabeunterlagen entnommen werden. Es bestand keine Angebotslimitierung. Den Bietern stand es daher frei nur für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose anzubieten. Die Anzahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten konnte, war auf zwei Lose limitiert. Der Auftraggeber machte insoweit von der Möglichkeit der Zuschlagslimitierung gebrauch. Der Bau und die von dem Auftragnehmer zu übernehmende Genehmigungs- und Ausführungsplanung sollen in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH sowie dem vom Auftraggeber eingesetzten Planungsbüro Athanus Partners GmbH erfolgen. Wesentliche Materialien werden den beauftragten Bauunternehmen durch die Breitband Main-Kinzig GmbH beigestellt.

Lose

4 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.06.2025
Ende
30.06.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Furkan Bau GmbH · TBG GmbH
Vertragsabschluss
02.06.2025
Zuschlagsentscheidung
02.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).