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Rahmenvertrag Immobilienmanagement Kreisaltenpflege Hersfeld-Rotenburg
Kreisaltenpflege Hersfeld - Rotenburg GmbH · Niederaula · Hessen · Öffentliches Unternehmen
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Beschreibung
Lage und Beschreibung der Gesamtbaumaßnahme: Die Kreisaltenpflege Hersfeld-Rotenburg GmbH, als Eigentümerin, stellt mit ihren zwei derzeitigen Liegenschaften eine bedarfsgerechte Versorgung für pflegebedürftige Menschen sicher. Durch das innovative Hybridmodell können beide Einrichtungen flexibel auf die spezifischen Anforderungen einer anforderungsgerechten Unterbringung eingehen. Die 1. Liegenschaft das Kreisaltenzentrum Rotenburg, das im Jahr 2007 erbaut wurde, bietet auf drei Wohnetagen insgesamt 99 Einzelzimmer. Von diesen sind 93 Plätze für die stationäre Dauerpflege vorgesehen, während 6 Plätze für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Das Kreisaltenzentrum befindet sich zwischen der Steinstraße und der Brücke der Städtepartnerschaft in Rotenburg. Die 2. Liegenschaft das Kreisaltenheim Niederaula, das aus mehreren verbundenen Gebäudeteilen besteht, verfügt über insgesamt 97 Einzelzimmer sowie 33 Doppelzimmer. Von diesen stehen 149 Plätze für die stationäre Dauerpflege zur Verfügung, während 14 Plätze für Kurzzeit- und Urlaubsaufenthalte genutzt werden. Das Kreisaltenzentrum befindet sich in zwischen der Berliner Straße und Am Hungerberg in Niederaula. Damit beide Alten- und Pflegeheime strategisch, kaufmännisch und vor allem technisch funktionieren können, soll eine Rahmenvereinbarung über das Immobilienmanagement beider Liegenschaften vereinbart werden. In dieser Rahmenvereinbarung wird ebenfalls die Betreiberverantwortung sowie ein Notfallmanagement integriert werden, um die Sicherheit beider Liegenschaften weiterhin zu gewährleisten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Vergabe eines Rahmenvertrags für das Immobilienmanagement zweier Senioren- und Pflegeheime (Kreisaltenzentrum Rotenburg und Kreisaltenheim Niederaula).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV. Die nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe (klarstellend: nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs) einzureichenden Unterlagen sind bereits als "Erstangebot" auszuarbeiten, so dass dieses gegebenenfalls bereits zu einem Zuschlag geführt werden kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbeurteilung 60 %Qualität
Für die Bewertung der Qualität wird je Bieter eine Leistungspunktzahl ermittelt. Hierfür hat der Bieter gemeinsam mit seinem Angebot eine Präsentation einzureichen. Wertung der Präsentation: 1) Formale Kriterien, maximal gewichtete erreichbare Punktzahl: 150 2) Projektteam und Projektbesetzung, maximal gewichtete erreichbare Punktzahl: 250 3) Herangehensweise / Qualität der Leistungserbringung, maximal gewichtete erreichbare Punktzahl: 150 4) Projektbezogene Zusammenarbeit, maximal gewichtete erreichbare Punktzahl: 150 Aus der Summe der gewichteten Punkte aller Kriterien ergeben sich die gewichtete Gesamtpunktzahl des Zuschlagkriteriums "Qualität" (Leistungspunktzahl). Maximal erreichbare Punkteanzahl gewichtet für die Leistung: 700 Punkte.
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Preis 40 %
Die Euro-Angebotspreise aller Angebote werden mit einer Transformationsformel in Preispunkte umgewandelt: Das endgültige Angebot (im Folgenden "Angebot") mit dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote dient als Bezugspunkt für die Berechnung der Preispunkte. Dazu wird der Quotient aus dem niedrigsten Angebotspreis aller wertbaren Angebote und dem betrachteten Angebotspreis berechnet und danach mit der maximalen Leistungspunktzahl multipliziert. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält die volle Preispunktzahl in der Höhe der maximalen Leistungspunktzahl.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise beizufügen: Kopie eines Studien- und Ausbildungsnachweises, sowie einer Bescheinigung über die Erlaubnis der Berufsausübung für die Inhaberin/den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, und bei Architekten und/oder Ingenieurleistungen: Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten-/Ingenieurkammer und/oder eine Bauvorlageberechtigung und/oder Diplom./Master-/Bachelorzeugnis und/oder sonstiger gleichwertiger Nachweis.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Das sich einzelbewerbende Unternehmen verpflichtet sich, im Auftragsfall a) das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe der geforderten Mindest-Deckungssummen nachzuweisen, oder b) - im Falle einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit geringerer Versicherungssumme - die Versicherungssummen mindestens bis zu den geforderten Mindest-Deckungssummen anzuheben. Mindestdeckungssummen Personenschäden 1.500.000,00 EUR, sonstige Schäden 500.000,00 EUR Die Deckungssummen müssen pro Kalenderjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften genügt der kumulative Nachweis der Versicherungssumme.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Abgabe einer Erklärung, dass Bewerber nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist, jeweils gem. § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), und/oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), und/oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG). *** 2) Abgabe einer Erklärung, dass die Regularien der RUS-Sanktionspakete der Europäischen Union bisher eingehalten wurden und auch zukünftig einhalten werden. Eine Übersicht und weiterführende Informationen zu den RUS-Sanktionspaketen finden sich beispielsweise unter dem Link: https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/Russland/Restriktive_Massnahmen_Russland/restriktive_massnahmen_russland_node.html *** 3) Abgabe einer Erklärung, dass alle eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB), und keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung für einen Verstoß gegen die Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung vorliegt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes für Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig festgesetzt worden ist.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Erklärung, dass keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 9 GWB vorliegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zugeordnet ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt wurde.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Bewertet wird der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 Jahre. Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze kumulativ (für jedes Leistungsbild separat) anzugeben. Ein Mindestjahresumsatz ist nicht gefordert, Angaben zu den Umsätzen sind an dieser Stelle dennoch zwingend zu machen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Abgabe einer Erklärung, sich im Falle einer Beauftragung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02. März 1974 (BGBl. 1, S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I, S. 1942), nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichten zu lassen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bewerber haben anhand einer Liste geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen nachzuweisen, mit denen Erfahrungswerte bei der Erbringung von Leistungen, die mit den im gegenständlichen Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, belegt werden können. Die Begründung der Vergleichbarkeit der/des Referenzprojekte(s) mit dem ausgeschriebenen Projekt muss erkennbar sein und/oder ist vom Bewerber explizit zu begründen. Die Referenz(en) soll(en) Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung ermöglichen. Dies bedeutet zwingend, dass die Geeignetheit der Referenz nur dann gegeben ist, wenn jedenfalls ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit zwischen der referenzierten Leistung und der ausgeschriebenen Leistung besteht. Referenzen zu vergleichbaren Leistungen erfordern nicht gleiche oder gar identische Leistungen. Die Leistungen müssen in technischer oder organisatorischer Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad haben. Es genügt, dass die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung hinsichtlich Art und Umfang so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. In der Liste aufgeführte einschlägige Leistungen werden im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt, wenn sie in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Der Auftraggeber verzichtet auf eine eigene Definition von Eignungskriterien, indem er allein das Ausfüllen einer Referenzliste fordert. Damit ist aus der Sicht eines durchschnittlich erfahrenen Bewerbers zu beurteilen, ob und - wenn ja - welche konkludenten Eignungskriterien mit der Referenzforderung verbunden sind. Bei der Extraktion von Eignungskriterien aus der geforderten Referenz ist seitens der Bewerber der vergaberechtliche Rahmen der Eignungsprüfung mitzudenken.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Sofern im gegenständlichen Vergabeverfahren nach Abschluss der Eignungsprüfung aller Bewerber festgestellt wird, dass kleiner oder gleich 3 Bewerber geeignet sind, werden alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern mehr als 3 Bewerber geeignet sind, wird der Auftraggeber die Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert eingeladen werden, auf maximal 5 Bewerber begrenzen. In diesem Fall werden maximal diejenigen 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, die bei den im Folgenden aufgeführten Auswahlkriterien in Summe die maximale Punktzahl erreichen (bei etwaigem Gleichstand entscheidet das Los). Auswahlkriterien zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber: Es wurden mindestens zwei wertbare Referenzen abgegeben (wenn nein: Ausschlusskriterium), Basis-Kriterium (BK): Erbrachte Leistungen im Bereich Immobilienmanagement (Projektmanagement, Instandhaltungsmanagement, Facilitymanagement) (wenn nein, dann keine Wertung der Referenz; wenn ja: 10,0), K1: Es wurde die Betreiberverantwortung übernommen (ja = 10,0 | nein = 0,0), K2: Es handelt sich um eine Pflegeimmobilie (ja = 8,0 | nein = 0,0), K3: Es wurden energetische und nachhaltige Gesichtspunkte berücksichtigt (ja = 7,0 | nein = 0,0), K4: Es wurden Tools zur Kostenkontrolle und -überwachung genutzt (ja = 8,0 | nein = 0,0), K5: Eigentümer wurde in Bezug auf Fördermittel unterstützt/beraten (ja = 7,0 | nein = 0,0).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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