Auf Grundlage von § 48 SektVO hat die Deutsche Bahn AG (DB) zur Eignungsfeststellung von Unternehmen ein Qualifizierungssystem (nachfolgend Präqualifizierungsverfahren, „PQ“) eingerichtet. Dieses PQ-Verfahren erfolgt in deutscher Sprache und nach deutschem Recht. Die zur Qualifizierung erforderlichen Dokumente und Informationen stehen interessierten Unternehmen unter https://www.dva.net/dva-de/PQ-Verfahren-Baukombipolice-13887640 zur Verfügung. Der Antrag ist unter Angabe von Firma, Sitz und gesetzlichen Vertretern zu richten an pq@dva.net . Mit dieser Präqualifizierung verfolgt die DB das Ziel, geeignete und zuverlässige Unternehmen für Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice zu identifizieren und die entsprechende Eignung festzustellen bzw. bei der Erreichung zu unterstützen. Geeignete Versicherungsunternehmen sind qualifiziert für Einzel- und Rahmenverträge.
Für sämtliche Bauvorhaben im Konzern der Deutschen Bahn AG (DB) wird jeweils eine Kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung (nachfolgend Kombipolice) für den Bauherrn und alle mit der Planung, Überwachung und Ausführung dieses Bauprojekts von der DB beauftragten Unternehmen abgeschlossen. Auch zukünftig werden jährlich voraussichtlich ca.30 Kombipolicen seitens DB und der mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) ausgeschrieben. Die genannten Bauprojekte werden im gesamten Bundesgebiet in einem noch nicht bestimmten Wertumfang durchgeführt und wie beschrieben versichert. Die Kombipolicen betreffen überwiegend Einzelprojekte mit einem Projektvolumen von jeweils über 70 Mio. EUR, vereinzelt auch über 1 Mrd. EUR. Es handelt sich um Projektversicherungen, die Vertragsdauer entspricht der aktuell geplanten Projektlaufzeit (Bauzeit). Eine Verlängerung über die derzeit
geplante Bauzeit hinaus kann optional nach den Bedingungen des Vertrages vereinbart werden. Neben Projektversicherungen werden vereinzelt auch mehrjährige Sammel-/Rahmenverträge als Kombipolice
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Es handelt sich um ein Präqualifizierungsverfahren (PQ-Verfahren) für Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice der Deutschen Bahn AG.
Die Qualifizierung erfolgt in zwei Kategorien: PQ-A für Vertragsführung und PQ-B für Vertragsbeteiligung.
Die späteren Vergaben erfolgen als Einzelvergaben, überwiegend in getrennten Losen für Vertragsführung, Vertragsbeteiligung und ggf. Exzedent.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird voraussichtlich ab dem 01.01.2027 erfolgen und die Vergabe im Verhandlungsverfahren unter qualifizierten Unternehmen stattfinden.
Interessierte Unternehmen finden die erforderlichen Dokumente und Informationen auf der Webseite https://www.dva.net/dva-de/PQ-Verfahren-Baukombipolice-13887640.
Die Deutsche Bahn AG qualifiziert Unternehmen für Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice.
Das Verfahren dient der Feststellung der Eignung für Einzel- und Rahmenverträge, die voraussichtlich jährlich mit einem kumulierten Wert von 5-10 Mrd. EUR vergeben werden. Die Qualifizierung erfolgt in zwei Kategorien: Vertragsführung (PQ-A) und Vertragsbeteiligung (PQ-B).
Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Qualitätsmanagement
1) Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlichen Antrags auf Präqualifizierung zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; 2) Die Unternehmen
müssen in der Lage sein, für PQ-A eine Führungsquote von 30 % bzw. für Los 2 eine Beteiligungsquote von 5 % des Vertrags zeichnen zu können 3) Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) (Bauwesenversicherug / Haftpflichtversicherung / Schaden- o. Verlustversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die
gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung
zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor; 4) Die Unternehmen müssen ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur nachweisen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating
vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen. Der Auftraggeber behält sich eine Gegenprüfung der Nachweise vor. Für die Erklärungen ist der Vordruck „Antrag auf Präqualifizierung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung. Der Vordruck "Antrag auf Präqualifizierung" ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben zwingend einzureichen. Sollte dieser nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Wörtliche Zitate aus der Leistungsbeschreibung
🤖 KI-unterstützt
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle.
Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren.
Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Präqualifikation / Eignungsnachweise
„Auf Grundlage von § 48 SektVO hat die Deutsche Bahn AG (DB) zur Eignungsfeststellung von Unternehmen ein Qualifizierungssystem (nachfolgend Präqualifizierungsverfahren, „PQ“) eingerichtet.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Mit dieser Präqualifizierung verfolgt die DB das Ziel, geeignete und zuverlässige Unternehmen für Versicherungsleistungen im Bereich Bau-Kombipolice zu identifizieren und die entsprechende Eignung festzustellen bzw. bei der Erreichung zu unterstützen.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Im Hinblick auf die vorgenannte Teilnahme an Versichererkonsortien für einzelne Policen erfolgt die Präqualifikation in zwei Kategorien: PQ-A: Vertragsführung PQ-B: Vertragsbeteiligung“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
„Die Aufforderung an präqualifizierte Unternehmen zur Angebotsabgabe, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Leistungsbereichs, wird voraussichtlich ab 01.01.2027 erfolgen.“
Quelle: Bekanntmachung der Vergabestelle
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Historischer Durchschnitt aus 4.906 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen82%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Finanz- & Versicherungsdienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 530 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene
Vergabeplattform des Auftraggebers Deutsche Bahn AG.
Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.
Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Basisdaten
Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/5 Kernfelder
Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist · Verfahrensart · Auftragswert
Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle: