AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=873156) · Abgerufen am 27.09.2026 19:47 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f552ff13-b0df-43a3-a6df-2f268398deb4/

IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich Microsoft SQL Server

Notice-ID: f552ff13-b0df-43a3-a6df-2f268398deb4 · Procedure-ID: 3af7169c-a4ad-4842-a0f5-120c1ddc486c

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Veröffentlicht
03.07.2026
Frist (Submission)
10.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72211000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen im Bereich Microsoft SQL Server. Für die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienstleistungen wurde eine geschätzte Menge von 17.819 Personentagen festgelegt. Die Schätzmenge entspricht der Höchstmenge. Diese Menge bezieht sich auf den maximalen Vertragszeitraum von vier Jahren. Die Bindefrist beginnt am Tag nach Ablauf der Angebotsfrist. Die Gesamtleistung bildet ein Los.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
90 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).