AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 23:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f55f0f29-367c-421c-9c30-4df69ba196ba/

Veranstaltungen MAX_2026

Notice-ID: f55f0f29-367c-421c-9c30-4df69ba196ba · Procedure-ID: b9396ca0-5cf8-4272-98b6-01b8c611d467

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Stammdaten

Auftraggeber
Max-Planck-Innovation GmbH, München
Veröffentlicht
03.06.2025
Frist (Submission)
11.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79952000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Der Auftraggeber führt im Rahmen eines Inkubationsprogramms diverse Veranstaltungen durch, bei welchen die jeweiligen Start-up-Teams gemeinsam mit Trainern an ihrem Ausgründungsprojekt arbeiten, unternehmerische Fähigkeiten erwerben und individuelle Netzwerke aufbauen sollen. Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen des Vergabeverfahrens einen Auftragnehmer zu finden, der für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren (12 Monate fix, weitere 2 x 12 Monate optional) einen Teil der Veranstaltungen des Inkubationsprogrammes inklusive Location vollumfänglich organisiert. Für die Vertragslaufzeit sind jeweils pro Jahr zwölf 2-tägige sogenannte „Check-ins“ geplant.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).