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VEC-S 2-725/09/229810 Planung Güterzugtunnel und Zulaufstrecke, Lph 3 und 4 (optional 5, 6, 7)
DB Netz AG · Frankfurt am Main · Hessen
Beschreibung
Die neue ca. 10 km lange Güterzugstrecke 5955 Abzweig Kleinreuth – Eltersdorf fädelt kurz vor dem Bf Großmarkt aus der Altstrecke 5950 Nürnberg Rbf – Fürth aus, unterquert das bebaute Stadtgebiet von Nürnberg/Fürth in dem 6,8 km langen Pegnitztunnel und erreicht nach einer ca. 2 km langen Bündelungsstrecke mit der BAB A73 den neuen Knotenbahnhof Eltersdorf, in dem sie mit der Altstrecke 5900 Nürnberg – Bamberg und der ebenfalls neu zu schaffenden S-Bahn Nürnberg – Forchheim verknüpft wird.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Planung einer ca. 10 km langen Güterzugstrecke inklusive eines 6,8 km langen Tunnels und Zulaufstrecken.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird: Durch die Wiederaufnahme des Projekts Güterzugstrecke in den vordringlichen Bedarf ist die Aktualisierung der Unterlagen und Nachweise für die schnellstmögliche Erstellung und Übergabe der Planfeststellungsunterlagen notwendig. Das Büro Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG hat die Planungsverantwortung für die gesamte Güterzugstrecke, nicht nur über alle 3 PFA, sondern auch über alle Gewerke. Der Aufwand für Einarbeitung in die bisher erarbeiteten Unterlagen wäre erneut zu vergüten. Ein zusätzlicher Aufwand für die Betreuung der Schnittstelle wäre unverhältnismäßig hoch.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragswert 1.080.000 €10 Veröffentlichungen
- 21.08.2026 Original-Veröffentlichung
- 21.08.2026 19 Im Fall einer Neuvergabe dieser Leistungen sind hohe Zusatzaufwände für die Einarbeitung in das komplexe und umfangreiche Projekt zu erwarten, welche sich negativ auf die Kosten und insbesondere auf die Lieferzeiten auswirken würden. Zudem wird infolge einer umfassenden Einarbeitung in das komplexe Gesamtprojekt bei einem Wechsel des AN mit Schwierigkeiten in Form von inkonsistenten Unterlagen und Informationsverlusten gerechnet. Um Haftungs- sowie Schnittstellenrisiken ausschließen zu können, ist der Wechsel eines Auftragnehmers im vorliegenden Fall zwingend zu vermeiden. Da das Ingenieurbüro Dr. Spang bereits der Ersteller der bestehenden Unterlagen und Gutachten ist und die bisherigen Planungen des Projektes vertiefend begleitet hat, ist eine Beauftragung von Dr. Spang mittels Nachtrag die wirtschaftlichste und zielführendste Lösung.
- 30.12.2025 94: Das Planungsbüro Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG ist bereits im Rahmen des Hauptvertrages mit der Planungsverantwortung für die gesamte Güterzugstrecke beauftragt. Dementsprechend sind beim Auftragnehmer bereits tiefgehende Kenntnisse über die bisherige Planung, Besonderheiten sowie Planänderungen des Projektes vorhanden, welche für die Erbringung der notwendig gewordenen zusätzlichen Leistungen nötig sind. Als Ersteller der Entwurfsplanung im bisherigen Stand ist Obermeyer zudem in der Lage, auf bereits bestehenden Unterlagen und Dokumenten nahtlos aufzusetzen, sodass die genannten Leitungen zeitnah und in der gewünschten Qualität erbracht werden können. Ein Wechsel des Auftragnehmers führt zu einer erneuten Einarbeitung in das komplexe Gesamtvorhaben, welche entsprechend zu vergüten ist. Weiter ist bei bei einer Einbindung von zusätzlichen Auftragnehmern mit Schwierigkeiten in Form von inkonsistenten Unterlagen und Informationsverlust zu rechnen. Um derartige Schnittstellenrisiken ausschließen zu können, ist der Wechsel des Auftragnehmers zu vermeiden. Da OBERMEYER bereits der Ersteller der aktuell vorliegenden Planungsunterlagen ist und den bisherigen Projektverlauf vertiefend begleitet hat, stellt eine Beauftragung mittels Nachtrag die wirtschaftlichste und zielführendste Lösung dar.
- 12.11.2025 93: Das Planungsbüro Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG ist gem. NT 71 bereits mit der Erstellung der für den Stresstest benötigten Unterlagen und Kostenpläne beauftragt. Der vorliegende Nachtrag umfasst lediglich eine Ergänzung und Fortführung der beauftragten Leistungen aufgrund des unerwartet hohen Gesamtauftragsvolumens. Beim Auftragnehmer sind bereits alle nötigen Kenntnisse und Arbeitsstände vorhanden, sodass der Abschluss des Stresstests zeitnah erfolgen kann. Eine Neuvergabe dieser ergänzenden Leistung wäre mit erheblichen Zeitverzug verbunden und ist aufgrund der vorherigen Beauftragung des AN im Rahmen des NT 71 nicht zielführend. Auszug eForms – Änderungsbekanntmachung (208.1403V07) Seite 2 Gültig ab: 29.04.2024 Bei einem Wechsel des AN sind Anpassungen in den bisher vorhandenen Planunterlagen nur schwer oder gar nicht möglich. In der Folge müssen Planungsbestandteile vollständig neu erbracht werden, was zu erheblichen Mehraufwand in Form von Zeit und Kosten führt. Darüber hinaus wird bei einem Wechsel des AN mit Schwierigkeiten in Form von inkonsistenten Unterlagen und Informationsverlust gerechnet.
- 07.11.2025 91: Mit Fertigstellung der Entwurfsplanung geht das Projekt zurzeit in die Lph. 6/7 nach HOAI über. Diese Leistungen wurden bereits per Option mit dem Hauptvertrag gebunden. Die Ergebnisse (Planungsleistungen und Kostenberechnung) der Lph. 3/4 sind nun auch als Grundlage der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen. Seit Beauftragung des Hauptvertrages sind infolge der damit verbundenen Entwurfs- und Genehmigungsplanung Änderungen an der technischen Planung und des Projektterminplans entstanden. Diese sind nun auch bei Erstellung der Lph. 6/7 zu berücksichtigen. Mit anhängigen Nachtrag werden die Planungsergebnisse der Lph. 3/4 in die Lph. 6/7 übertragen.
- 05.11.2025 81: Das Ingenieurbüro Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co. KG ist bereits im Rahmen des Hauptvertrages mit der Planungsverantwortung für die gesamte Güterzugstrecke beauftragt. Dementsprechend sind beim Auftragnehmer bereits tiefgehende Kenntnisse über die bisherige Planung, Besonderheiten sowie Planänderungen des Projektes vorhanden, welche für die Erbringung der notwendig gewordenen zusätzlichen Leistungen nötig sind. Als Ersteller der zur Planfeststellung vorgelegten Planunterlagen im bisherigen Stand ist Obermeyer zudem in der Lage, nahtlos auf den bereits bestehenden Unterlagen und Dokumente aufzusetzen, sodass die genannten Leistungen zeitnah und in der gewünschten Qualität erbracht werden können. Darüber hinaus wird bei einer Neuvergabe der Leistung mit Schwierigkeiten in Form von inkonsistenten Unterlagen und Informationsverlust gerechnet. Der zu erwartende Aufwand für die Einbindung einer zusätzliche Schnittstelle wird als unverhältnismäßig hoch eingeschätzt. Ein Wechsel des Auftragnehmers führt zu einer erneuten Einarbeitung in das komplexe Vorhaben, welche entsprechend zu vergüten ist. Bei einem Wechsel des AN sind Anpassungen in vorhandenen Planunterlagen nur schwer oder gar nicht möglich. In der Folge müssen Planungsbestandteile vollständig neu erbracht werden, was zu erheblichen Mehraufwand in Form von Zeit und Kosten führt.
- 04.11.2025 18: Die AQUASOIL Ingenieure & Geologen GmbH ist im Rahmen des Hauptvertrages bereits mit der Erstellung hydrologischer und hydrogeologischer Unterlagen für die gesamte Güterzugstrecke Nürnberg–Eltersdorf beauftragt. Dementsprechend verfügt der Auftragnehmer damit über vertiefte Kenntnisse zu den Planungsständen, Baugrundverhältnissen sowie zu den bisherigen Abstimmungen mit den Fachbehörden. Da die zusätzlichen Leistungen im Nachtrag 18 auf den bereits erstellten Grundwassermodellen, den wasserwirtschaftlichen Genehmigungsunterlagen und den Monitoring-Konzepten aufbauen, ist eine Bearbeitung durch einen anderen Auftragnehmer technisch nicht möglich. Ein neuer Auftragnehmer müsste sich zunächst in die komplexen Zusammenhänge der Planfeststellungsunterlagen PFA 13 und PFA 16 einarbeiten, wodurch Brüche in den Modellierungen, Inkonsistenzen in den Unterlagen sowie Informationsverluste unvermeidlich wären. Die Fortführung der Leistungen durch AQUASOIL stellt daher die einzig technisch sachgerechte Lösung dar, um eine konsistente Fortschreibung der wasserwirtschaftlichen Unterlagen sicherzustellen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde daher eine vollständige erneute Einarbeitung in das komplexe Gesamtvorhaben erfordern. Damit verbunden wären erhebliche Zusatzkosten, Terminverzögerungen sowie das Risiko von Informationsverlusten und Inkonsistenzen in den Fachunterlagen. Darüber hinaus müssten vorhandene Planungsbestandteile vollständig neu erbracht werden, was zusätzliche Mehrkosten nach sich zieht. Da die bisherige Bearbeitung der Unterlagen durch die AQUASOIL Ingenieure & Geologen GmbH erfolgte, stellt eine Beauftragung mittels Nachtrag die wirtschaftlichste und zielführendste Lösung dar. aktuell
- 05.03.2025 AvL 90 Das Planungsbüro Obermeyer Infrastruktur GmbH hat bereits die Planungsverantwortung für die gesamte GZ- Strecke. Die notwendigen, tiefgehenden Kenntnisse über die aktuellen Planänderungen sind dort bereits vorhanden.
- 15.01.2025 LÄ92 Die OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG ist im Vorhaben Güterzugtunnel Fürth als Fachplaner gebunden. Der Hauptvertrag umfasst die Erstellung der Planungsunterlagen für das Gesamtvorhaben in den Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI. Eine Untersuchung der bauphysikalischen Bedingungen der sieben Notausgänge ist bisher nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistungen. Zum aktuellen Stand ist die Planung der Gebäude und Notausgänge noch nicht abgeschlossen, weshalb es nicht möglich ist, dem AN einen finalen Planungsstand zur Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Zudem wären in diesem Fall zusätzliche Aufwände infolge von inkonsistenten Unterlagen zu erwarten, wodurch die anschließende Überarbeitung erschwert wird. Darüber hinaus führt die notwendige Einarbeitung in das komplexe Gesamtvorhaben bei einem Wechsel des Auftragnehmers zu hohen Kosten.
- 14.09.2024 AN1000 Die OBERMEYER Infrastruktur GmbH & Co. KG ist im Vorhaben Güterzugtunnel Fürth als Fachplaner gebunden. Der Hauptvertrag umfasst die Erstellung der Planungsunterlagen für das Gesamtvorhaben in den Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI. Eine Konzepterstellung für die bauphysikalische Betrachtung der Gebäude (insb. Notausgänge) ist bisher kein Bestandteil der vereinbarten Leistungen. Zum aktuellen Stand ist die Planung der Gebäude und Notausgänge noch nicht abgeschlossen, weshalb es nicht möglich ist, dem AN einen finalen Planungsstand zur Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Zudem wären in diesem Fall zusätzliche Aufwände infolge von inkonsistenten Unterlagen zu erwarten, wodurch die anschließende Überarbeitung erschwert wird. Darüber hinaus führt die notwendige Einarbeitung in das komplexe Gesamtvorhaben bei einem Wechsel des Auftragnehmers zu hohen Kosten.
Preiseinschätzung
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