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Software zur Bilanzierung und zum Monitoring von Treibhausgasemissionen für die Einrichtungen der Staatsverwaltung des Freistaats Bayern
Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg · Bayern · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSoftware zur Bilanzierung und zum Monitoring von Treibhausgasemissionen für die Einrichtungen der Staatsverwaltung des Freistaats Bayern🏆 akaryon GmbH · Langenwang
- akaryon GmbH · Langenwang
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Um die Klimaneutralität für die Bayerische Staatsverwaltung, wie im BayKlimaG gefordert, spätestens für das Jahr 2028 sicherzustellen, muss ein Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem für die Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen sowie für die Ausarbeitung und Validierung von Reduktions- und Zielpfaden beschafft werden.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen🧾 Zuschlagskriterien
Aufgrund einer Bieterfrage muss die Bereitstellung der Testsoftware konkretisiert werden: Eine lauffähige Testversion der Software muss dem LfU für die Zeit bis zur Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden. Alle geeigneten Bieter erhalten hierfür nach der Angebotsöffnung eine Nachricht über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese enthält die Namen der zuständigen Tester des LfU, welche einen Testzugang erhalten sollen. Sollten Sie eine Testversion bereitstellen, welche keinen personalisierten Zugang benötigt, dann brauchen Sie die Tester des LfU nicht namentlich anlegen. Ein Link ggf. mit Zugangsdaten reicht somit ebenfalls aus. Bitte beachten Sie: - Bieterfragen müssen ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe gestellt werden. Bitte stellen Sie keine Fragen an die zuständigen Tester des LfU. Dies kann zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. - Wenn Sie, nach der Aufforderung zur Abgabe der Testversion, keine Testversion abgeben, werden Sie vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Diese Testversion darf sich nur unwesentlich von der Version unterscheiden, die später zum Einsatz kommen soll. Anhand dieser Testversion werden die genannten Wertungskriterien bewertet und dokumentiert. Folgendes Dokument wurde angepasst: Wertungskriterien_Erläuterungen Aufgrund der Anpassung hinsichtlich der Bereitstellung der Testversion wird die Angebotsfrist auf den 05.08.2025; 11:00 Uhr verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 30.09.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 50 %Qualität
Der Zuschlag wird nach § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (50:50). Berücksichtigt werden neben dem Preis qualitative Kriterien. Bewertungsmethode ist die Einfache Richtwertmethode. Bei der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl zur Leistungs-Preis-Bewertung aus dem Quotienten der Leistungspunkte des Angebots und des Angebotspreises (Kosten) berechnet: Z = L/P Z = Kennzahl für die Leistung-Preis-Bewertung L = Leistungspunktzahl P = Angebotspreis Die Bewertung der Kriterien erfolgt anhand des in der Wertungsmatrix definierten Zielerfüllungsgrads. Jedes Kriterium erhält zwischen 0 und 3 Bewertungspunkte (Bei Mindestanforderungen: 0 Punkte = Ausschluss). Weiterhin erfolgt bei jedem Kriterium eine Gewichtung durch Multiplikation mit dem jeweils angegebenen Wertigkeitsfaktor (WF). Somit wird für jedes Kriterium die Anzahl der Leistungspunkte (LP, Berechnung: LP = Bewertungspunkte * WF) ermittelt. Die Summe aller erreichten Leistungspunkte wird gemeinsam mit dem Angebotspreis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots herangezogen. Das Angebot mit der größten Kennzahl erhält den Zuschlag. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Um das jeweilige Kriterium nachzuweisen, muss der Bieter jedes genannte Kriterium durch eine Testversion nachweisen. Eine lauffähige Testversion der Software muss dem LfU für die Zeit bis zur Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden. Diese Testversion darf sich nur unwesentlich von der Version unterscheiden, die später zum Einsatz kommen soll. Anhand dieser Testversion werden die genannten Wertungskriterien bewertet und dokumentiert. D.h. jedes Kriterium muss mindestens 1 Punkt erreichen, außer bei den Kriterien 1.5., 1.8 und 5.2. Kann der Bieter bei den Kriterien zur Mindestanforderung über die Testversion nicht nachweisen, dass dieses erfüllt ist (0 Punkte), so hat dies den Ausschluss des Angebotes zur Folge. Die Bewertung der Kriterien erfolgt anhand des bei jedem Kriterium beschriebenen Erwartungshorizonts mit dem in der Wertungsmatrix definierten Zielerfüllungsgrad. Jedes Kriterium erhält damit zwischen 0 und max. 3 Bewertungspunkten. Weiterhin erfolgt bei jedem Kriterium eine Gewichtung durch Multiplikation mit den jeweils angegebenen Wertigkeitsfaktor (WF). Somit wird für jedes Kriterium die Anzahl der Leistungspunkte (LP, Berechnung: LP = Bewertungspunkte x WF) ermittelt. Die Summe aller erreichten Leistungspunkte wird gemeinsam mit dem Angebotspreis für die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots herangezogen. Der Quotient aus der Summe an Leistungspunkten und Angebotspreis ergibt die Kennzahl zur Beurteilung. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl erhält den Zuschlag. Die Kriterien sind: - K1: Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienbarkeit der Software - K2: Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit - K3: Funktionalität, Flexibilität und einfache Bedienbarkeit bei Auswertungen, Vergleichen und dem Datenexport - K4: Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienbarkeit der Software - K5: Funktionalität und einfache Bedienbarkeit der Administrationsfunktionen - KU: Umwelt und Ressourcenschutz Weiter Informationen erhalten Sie in dem Dokument "Wertungskriterien.xlsx". https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/b457fec6-279e-4e88-a9fd-b8769ff53e0e/awardcriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Wird die Wirksamkeit des Zuschlags angezweifelt können Bieter und/oder Bewerber gem. § 135 Abs. 2 GWB innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union die Unwirksamkeit des Zuschlages nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren geltend machen. Ein öffentlicher Auftrag ist nur dann von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber entweder gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet war.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 05.08.2025 Aufgrund einer Bieterfrage muss die Bereitstellung der Testsoftware konkretisiert werden: Eine lauffähige Testversion der Software muss dem LfU für die Zeit bis zur Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden. Alle geeigneten Bieter erhalten hierfür nach der Angebotsöffnung eine Nachricht über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese enthält die Namen der zuständigen Tester des LfU, welche einen Testzugang erhalten sollen. Sollten Sie eine Testversion bereitstellen, welche keinen personalisierten Zugang benötigt, dann brauchen Sie die Tester des LfU nicht namentlich anlegen. Ein Link ggf. mit Zugangsdaten reicht somit ebenfalls aus. Bitte beachten Sie: - Bieterfragen müssen ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe gestellt werden. Bitte stellen Sie keine Fragen an die zuständigen Tester des LfU. Dies kann zu einem Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. - Wenn Sie, nach der Aufforderung zur Abgabe der Testversion, keine Testversion abgeben, werden Sie vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Diese Testversion darf sich nur unwesentlich von der Version unterscheiden, die später zum Einsatz kommen soll. Anhand dieser Testversion werden die genannten Wertungskriterien bewertet und dokumentiert. Folgendes Dokument wurde angepasst: Wertungskriterien_Erläuterungen Aufgrund der Anpassung hinsichtlich der Bereitstellung der Testversion wird die Angebotsfrist auf den 05.08.2025; 11:00 Uhr verlängert. · in TED EU + oev
- Frist 28.07.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
Auftragnehmer akaryon GmbHZuschlagswert 326.500 €1 Veröffentlichung
- 21.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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