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Leitagentur, Online Kommunikation und die Betreuung der PSHV und Blutspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie Blutspende
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLeitagentur (Los 1)Rahmen 6.200.000 €🏆 House of Yas GmbH · Köln
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Los 2 VergebenUmsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2)Rahmen 2.000.000 €🏆 House of Yas GmbH · Köln
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Los 3 AufgehobenBetreuung der Patienten- und Selbsthilfeverbände (PSHV) und Blut- und Plasmaspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende (Los 3)Rahmen 787.380 €
- House of Yas GmbH · Köln Kleines Unternehmen
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind drei Rahmenvereinbarungen über die Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende über eine Leitagentur (Los 1), Umsetzung eines Konzeptes zur Social Media Kommunikation (Los 2) und Betreuung der Patienten- und Selbsthilfeverbände (PSHV) und Blut- und Plasmaspendedienste der bundesweiten Aufklärungskampagne zur Organ- und Gewebespende sowie zur Blut- und Plasmaspende (Los 3). Zu den erbringenden Leistungen zählen die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung, Begleitung, Koordination und Umsetzung der massenmedialen integrierten Gesamtkampagne „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.“. Darüber hinaus plant der/planen die Auftragnehmer auch die Begleitung, Koordination und Umsetzung der Online-Kommunikation zur Gesamtkampagne durch Einzelmaßnahmen ein. Diese erfolgen im Rahmen der im Anhang A (Hintergrund) dargestellten personalkommunikativen Angebote sowie der Medien und Maßnahmen zu zielgruppenspezifischen Themenschwerpunkten. Alle im Folgenden aufgeführten Leistungen sind übereinstimmend mit der bestehenden Kommunikationsstrategie unter den Dachmarken „Organspende – die Entscheidung zählt!“ sowie „Blut spenden. Einfach machen.!“ zu entwickeln. Alle Maßnahmen der Aufklärungskampagnen „Organspende – die Entscheidung zählt!“ und „Blut spenden. Einfach machen.“ befinden sich im ständigen Wandel. Sie werden maßgeblich von den aktuellsten epidemiologischen Erkenntnissen, medizinischen Fortschritten, der öffentlichen Wahrnehmung sowie von politischen Strategien geprägt. Durch den Wandel von Kommunikationsgewohnheiten der Gesamtbevölkerung müssen zudem auch die Kommunikationskanäle kontinuierlich bewertet und an die Kommunikationsbedarfe der Zielgruppen angepasst werden. Eine wirtschaftliche und effektive Planung und Umsetzung der Präventionsmaßnahmen erfordert deshalb eine Projektplan
Vollständige Beschreibung (2.419 Zeichen)
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wird verlängert auf den 25.07.2024, 12:00 Uhr (eingehend).
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 70 %, Preis 30 % 70 %Qualität
Qualitative Zuschlagskriterien zu 70 %
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Qualität 70 %, Preis 30 % 30 %Preis
Preis zu 30 %
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Qualität 70 %, Preis 30 % 70 %Qualität
Qualitative Zuschlagskriterien zu 70 %
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Qualität 70 %, Preis 30 % 30 %Preis
Preis zu 30 %
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Qualität 70 %, Preis 30 % 70 %Qualität
Qualitative Zuschlagskriterien zu 70 %
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Qualität 70%, Preis 30 % 30 %Preis
Preis zu 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote pro Los
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 6.299.920 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 120 Tage nach Fristende
Auftragnehmer House of Yas GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 8.987.380 €1 Veröffentlichung
- 22.11.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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