AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.04.2026 10:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f5742c0a-b03f-4f9a-9c1d-cd2d211ebd2a/

Leistungen zur Errichtung der Netzinfrastruktur

Notice-ID: f5742c0a-b03f-4f9a-9c1d-cd2d211ebd2a · Procedure-ID: fb3c432e-5f43-42fd-b6bc-f7fd2604659c

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Stammdaten

Auftraggeber
Brainergy Park Energie GmbH, Jülich
Veröffentlicht
30.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45231000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Auf dem Areal der ehemaligen Sendeanlage am Stadtrand von Jülich und unmittelbarer Nähe zum Campus der FH Aachen entsteht derzeit ein Wissenschaftspark und innovatives Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche entstehen (im Folgenden: „Brainergy Park Jülich“). Der AG hat die Aufgabe, die Liegenschaften im Brainergy Park mit Wärme, Kälte so-wie Energiedienstleistungen zu versorgen. Die Netzinfrastruktur des Wärme- und Käl-teversorgungssystems besteht aus einem so genannten LowEx-Netz, einem Mit-telspannungs-Betriebsstromnetz sowie einem Leerrohrverbundsystem zu späteren Einbringung eines Glasfasernetzes Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beauftragung (einseitige Option zugunsten des AG) mit Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung der Netzinfrastruktur.

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).