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Beratungs- und Unterstützungsleistungen für IPv6-Migrationen in den Behörden und Organisationen des Bundes (IPv6-Experten) - Los 2
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Angebote bis 06.10.2026, 11:31 Uhr (noch 28 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungs- und Unterstützungleistungen für Behörden und Organisationen der Bundesverwaltung bei der Herstellung der IPv6-Fähigkeit.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die IPv6-Migration in Bundesbehörden.
- Das Los 2 betrifft spezifisch die Experten für IPv6-Migrationen.
- Die Leistungserbringung erfolgt bundesweit.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
Gesucht werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die IPv6-Migration in Bundesbehörden.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- ILO-Kernarbeitsnormen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungskennzahl (L) 100 %Qualität
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird ausschließlich nach qualitativen Zuschlagskriterien anhand der Leistungskennzahl (L) bestimmt. Die Leistungskennzahl (L) spiegelt den Erfüllungsgrad der angebotenen Leistung bezogen auf die Erfahrung und die Fachkenntnisse des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Leistungskriterien) wider. Die Leistungskennzahl (L) ist die Summe der für die Leistungskriterien erreichten Leistungspunkte. Im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" sind die Leistungskriterien, die erforderlichen Nachweise und Erklärungen und das Bewertungsschema dargestellt. Das Angebot mit der höchsten Leistungskennzahl (L) ist das wirtschaftlichste. Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag in Frage kommen, dieselbe Leistungskennzahl (L) besitzen (Qualitätsgleich), entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
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Preis 0 %
Festpreise gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 VgV
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (IT-Beratungsleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre (ein Jahresabschluss muss noch nicht erfolgt sein) mit dem Teilnahmeantrag (nur Los 1 betreffend) bzw. mit Angebotsabgabe (nur Los 2 betreffend) anzugeben. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Der Umsatz muss mindestens 2.500.000,00 EUR pro Jahr (Los 1 betreffend) 3.000.000,00 EUR pro Jahr (Los 2 betreffend) betragen. Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Umsätze der Unternehmen muss den geforderten Mindestumsatz erreichen. Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass im weiteren Los die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn die Mindestanforderungen an den Umsatz für Los 1 und 2 summiert erfüllt werden. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nachdem Ende der Teilnahmefrist (nur Los 1 betreffend) bzw. dem Angebotsschluss (nur Los 2 betreffend) aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mit dem Teilnahmeantrag (betrifft Los 1) bzw. mit Angebotsabgabe (betrifft Los 2) eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: ● Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang, einschließlich ● ob die Leistungen auf Grund einer Rahmenvereinbarung oder eines Einzelauftrags erbracht wurden, ● ob die Leistung als Haupt- oder Unteraufragnehmer erbracht wurde, ● Umfang der erbrachten Leistungen in abgerechneten Personentagessätzen (PT), ● Wert des Auftrages, ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Mindestanforderungen (Los 1 und Los 2) Es gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: (1) Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung/Veröffentlichung). (2) Der Umfang der erbrachten Leistungen umfasst mindestens 25 abgerechnete Personentage auf Seiten des Leistungserbringers unabhängig davon, ob diese auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung oder mehrere Einzelaufträge für denselben Referenzgeber erbracht worden sind. (3) Die Referenzaufträge müssen grundsätzlich abgeschlossen sein. Eine nicht vollständig abgeschlossen Referenzauftrag kann mit entsprechender Erläuterung benannt werden, wenn er mit seinem bereits abgeschlossenen Teil die Referenzanforderungen erfüllt. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Nur Los 1 betreffend: Bewertung der Referenzen zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Geeignete Referenzen, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden nach dem folgenden Maßstab bewertet: 1 Punkt: Die Leistungserbringung umfasst die Beratung und Unterstützung in Bezug auf eine IPv6-Migration bei einem Unternehmen der Privatwirtschaft oder einer Behörde oder anderen staatlichen Stelle mit mindestens 500 Mitarbeitenden und umfasst die Migration des Netzwerks des Unternehmens / der Behörde / staatlichen Stelle. 2 Punkte: Die Leistungserbringung umfasst die Beratung und Unterstützung in Bezug auf eine IPv6-Migration bei einem Unternehmen der Privatwirtschaft mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und umfasst ‒ die IPv6-Migration des Netzwerks des Unternehmens und ‒ die IPv6-Migration der eingesetzten Software oder der eingesetzten Hardware des Unternehmens. 3 Punkte: Die Leistungserbringung umfasst die Beratung und Unterstützung in Bezug auf eine IPv6-Migration bei einer Behörde oder anderen staatlichen Stelle mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und umfasst die IPv6-Migration des Netzwerks der Behörde / staatlichen Stelle und die IPv6-Migration der eingesetzten Software oder der eingesetzten Hardware der Behörde / staatlichen Stelle. Pro Referenz werden die folgenden konkreten Leistungsinhalte jeweils mit 1 Punkt bewertet: • Planung einer IPv6-Migration • Migrationsplanung folgt einem agilen Vorgehensmodell • Erstellung eines Entwurfs von Migrationspfaden für die IT-Landschaft eines Unternehmens, einer Behörde /staatlichen Stelle • Prüfung der Integration neuer Lösungen (entweder Netzwerkarchitekturen oder Softwarelösungen oder -produkte) • Erstellung eines individuellen testplans für die IPv6-Migrationen • Erstellung von Definitionen von Testfällen Sofern eine (Unternehmens)Referenz als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Sinne des Kriterienkatalogs Eignung dienen soll, kann eine Bewertung als Projektreferenz im Sinne des Kriterienkatalogs Leistung nicht erfolgen, sofern die Referenzen ein und dasselbe Projekt betreffen. Die für die Bewertung maßgeblichen Umstände sind in der Darstellung der Referenz bei der "Beschreibung der ausgeführten Leistungen nach Art und Umfang" auszuführen. Maximal erreichbare Punktzahl: 3 Referenzen * 9 Punkte = 27 Punkte Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen. FORTSETZUNG IM FREITEXTFELD BT-300: Aufgrund von Zeichenbegrenzungen in diesem Eingabefeld wird der Text dieses Eignungskriteriums (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen,BT-750) im Feld 'Zusätzliche Angaben zum Verfahren' (BT-300) am Ende dieser Bekanntmachung vollständig fortgesetzt. Die dort aufgeführten Punkte sind untrennbarer Bestandteil dieses Kriteriums."
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Durchschnittliche Personalstärke
Los 1 und Los 2: Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist die durchschnittliche Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren im einschlägigen Geschäftsbereich in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) mit dem Teilnahmeantrag (nur Los 1 betreffend) bzw. mit Angebotsabgabe (nur Los 2 betreffend) anzugeben. Reichen Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste ein. Die durchschnittliche Anzahl an Fachkräften im einschlägigen Geschäftsbereich pro Geschäftsjahr muss mindestens 25 VZÄ (Los 1 betreffend) 29 VZÄ (Los 2 betreffend) betragen. Im Falle von Bietergemeinschaften bzw. der Einbindung anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jedes eignungsverleihende Unternehmen eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste einzureichen, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Die Summe der Beschäftigtenanzahl in den Unternehmen muss die Mindestanzahl erreichen. Wenn Sie für mehr als ein Los Angebote abgeben, beachten Sie bitte, dass im weiteren Los die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur dann gegeben ist, wenn die Mindestanforderungen an die Beschäftigtenzahl für Los 1 und 2 summiert erfüllt werden. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Teilnahmefrist (nur Los 1 betreffend) bzw. dem Angebotsschluss (nur Los 2 betreffend) aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn einzureichen und zu begründen. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 28 Tage
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1 Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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