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Findung eines Programmsteurers für die Maßnahmen im Rahmen des ISEK Quierschied-Camphauses
Gemeinde Quierschied · Quierschied · Saarland
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Beschreibung
Die Gemeinde Quierschied verfügt über ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) im Bereich Fischbach-Camphausen. Im ISEK heißt es sinngemäß: Der Ortsteil Fischbach-Camphausen ist ein attraktiver Wohnstandort in verkehrsgünstiger Lage. Eine Waldparkanlage mit dem Fischbach als „Grüne Mitte“ zeichnen den Ort aus. Der Ort ist jedoch auch geprägt durch seine Vergangenheit als Grubenstandort und hat mit den Herausforderungen des demografischen Wandels zu tun. Problemfelder wie Leerstände und baulich-gestalterische Mängel und der „in die Jahre gekommenene“ Ortskern sind Gründe dafür, warum sich die Gemeinde Quierschied mit Unterstützung der Bund-Länder Städtebauförderung und Fördergeldern aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten“ auf den Weg gemacht, den Ortskern von Fischbach-Camphausen fit für die Zukunft zu machen. Dieser soll zu einem lebendigen Ort werden, der auch unter heutigen Bedingungen insbesondere für Wohnen, Versorgung, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv ist. Für den Ortskern von Fischbach-Camphausen liegt ein ISEK (siehe Homepage der Gemeinde Quierschied unter https://www.quierschied.de/wirtschaft-bauen-soziales/ortsmitteentwicklung-staedtebaufoerderung) vor, das den „roten Faden“ der Ortskernentwicklung enthält. Das ISEK enthält eine Reihe von Maßnahmen, die in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen eines Programmsteurers der die Maßnahmen vorbereitet, begleitet und abwickelt. Die Beauftragung soll eine Laufzeit von 4 Jahren mit der Option auf Verlängerung um weitere 4 Jahre haben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Gemeinde Quierschied sucht einen Programmsteuerer zur Vorbereitung, Begleitung und Abwicklung von Maßnahmen im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für den Ortskern Fischbach-Camphausen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Qualität der Ausführungen des Bieters in Hinblick auf die Aufgabenstellung zur Herangehensweise an das Projekt, Vorstellungen zur Projektorganisation/-struktur, Ablauf und Prozessgestaltung im Auftragsfall (Näheres siehe Anlage1_Eignungskriterien-Zuschlagskriterien.pdf) Gewichtung 40
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Qualität nach Wichtigkeit
Qualität der Ausführungen zur Kommunikation mit den am Projekt Beteiligten (z.B. Auftraggeber, Fördergeber) am Beispiel eines bereits umgesetzten Projektes in der Aufgabe als Programmsteurer (Näheres siehe Anlage1_Eignungskriterien-Zuschlagskriterien.pdf) Gewichtung 15
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Qualität nach Wichtigkeit
Personelle Besetzung: Projektleiter und Stellvertreter, deren Eindruck in der Präsentation sowie persönliche Erfahrungen in der Begleitung und Unterstützung von Kommunen als Programmsteurer (Näheres siehe Anlage1_Eignungskriterien-Zuschlagskriterien.pdf) Gewichtung 25
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Preis nach Wichtigkeit
Honorarangebot (Näheres siehe Anlage1_Eignungskriterien-Zuschlagskriterien.pdf) Gewichtung 20
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten d. Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 107 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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