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Ersatzneubau Altenbergbrücke Bruchsal
Stadt Bruchsal · Bruchsal · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGeneralplanerauswahl: Ingenieurbauwerk, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung🏆 IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG · Offenburg
- IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG · Offenburg
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist der Ersatzneubau der Altenbergbrücke in Bruchsal.
- Es handelt sich um ein Planerauswahlverfahren für einen Generalplaner.
- Der Erfüllungsort ist Bruchsal.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ersatzneubau Altenbergbrücke Bruchsal - Planerauswahlverfahren Generalplaner
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
Bieterpräsentation 60 % A1. Organisation des Projektteams 15 % - Konzept zur Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz und Erreichbarkeit für den Auftraggeber. Erwartet werden z.B: Erreichbarkeit während Planung und Bauausführung, regelmäßige Besprechungen, Reaktionsfähigkeit bei dringendem Abstimmungsbedarf 5 % Darstellung des geplanten Kapazitätseinsatzes in den einzelnen Projektphasen zur Sicherstellung des reibungslosen Projektablaufs. Erwartet werden z.B: Diagramme und Anschauungen der geplanten eingesetzten Mitarbeiter über die geschätzte Projektdauer hinweg 5% - Konzept zur Abwicklung und Zeitplan. Erwartet werden z.B: Rudimentäre Terminpläne, welche unter Begründung des Bieters realistische Meilensteine aufzeigen. 5 % A2. Berufliche Qualifikation des Projektteams 20 % - Berufliche Qualifikation bzgl. Objektplanung Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Projektteams inkl. persönlicher Referenzen im Bereich von Brückenbauwerken. 10 % - Berufliche Qualifikation bzgl. Objektplanung Verkehrsplanung des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Projektteams inkl. persönlicher Referenzen im Bereich von Brückenbauwerken. 10 % A3. Erfahrung Projektteam 25 % - Fachliche Bewertung zum vorliegenden Projekt - erwartet wird das nachvollziehbare Aufzeigen hinsichtlich Schwerpunkten, Chancen und Risiken. 10 % - Sicherstellung von Kostenzielen. Gefordert werden Erläuterungen des Bieters zur Einflussnahme und Überwachung der Kosten. Erwartet werden z.B.: Vorgehen bei Kostenschätzung, Beschreibung zur Sicherstellung der Kostensicherheit, Beschreiben der Kostenverfolgung und das Reaktionsmanagement bei Abweichungen, Prozesse und Vorlagen im Nachtragsfall 5 % - Sicherstellung von Terminzielen. Gefordert werden Erläuterungen des Bieters zur Einflussnahme und Überwachung der Termine unter Berücksichtigung der Anforderungen des konkreten Projektes; erwartet werden z.B.: Aufstellung und Überwachung der Planungs- und Bautermine, Sicherstellung der Einhaltung von Terminen, Reaktionsmanagement bei Abweichungen von den Terminvorgaben 5 % - Örtliche Bauüberwachung. Erwartet werden z.B.: Maßnahmen der Auftragnehmer, um die ordnungsgemäße Bautätigkeit zu gewährleisten, Methoden zur Dokumentation des Ablaufs, Art und Weise, wie der Auftraggeber über den Projektablauf in Kenntnis gehalten wird, welche Reaktions- und Eskalationsmechanismen der Auftragnehmer anwendet, um rechtzeitig auf evtl. Probleme beim Bauablauf zu reagieren. 5 %
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Preis 40 %
Honorar 40 % Jedes der oben genannten Kriterien wird mit Punkten von 0 bis 4 bewertet. In Verbindung mit der oben genannten Wichtung ergibt sich daraus die Gesamt-Punktzahl. 4 Punkte: sehr überzeugend 3 Punkte: überzeugend 2 Punkte: teilweise überzeugend 1 Punkt: wenig überzeugend/im Ganzen unzureichend 0 Punkte: ungenügend/keine Angaben oder aus Sicht des AGs inakzeptabel 4*(1+ (1- Angebot / günstigstes Angebot))
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 121 Tage nach Fristende
Auftragnehmer IGS INGENIEURE GmbH & Co. KGZuschlagswert 692.576 €1 Veröffentlichung
- 08.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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