AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 16:23 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f59e33bf-d9e4-490c-b57f-0b6e26fdbcb0/

Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI) für Neubau Berufsbildungszentrum Neustadt a.d. Weinstraße

Notice-ID: f59e33bf-d9e4-490c-b57f-0b6e26fdbcb0 · Procedure-ID: f59e33bf-d9e4-490c-b57f-0b6e26fdbcb0

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Stammdaten

Auftraggeber
Handwerkskammer der Pfalz, Kaiserslautern
Veröffentlicht
03.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71220000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Handwerkskammer der Pfalz schreibt die Objektplanungsleistung Gebäude (Leistungsbild § 34 HOAI) für den Neubau des Berufsbildungszentrums (BTZ) Neustadt a.d. Weinstraße stufenweise aus. Auf der Grundlage einer erstellten Machbarkeitsstudie und Projektbeschreibung und der weiteren Planungsunterlagen werden die Planungs- und Überwachungsziele bestimmt. Die stufenweise Beauftragung erfolgt mit - Stufe 1: Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPh 1 und 2), - Stufe 2: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung (LPh 3 und 4), - Stufe 3: Ausführungsplanung (LPh 5), - Stufe 4: Vorbereitung der Vergabe (LPh 6), - Stufe 5: Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 7) sowie - Stufe 6: Objektüberwachung (LPh 8) und Objektbetreuung (LPh 9).

Vertragslaufzeit

Periode
72 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).