AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f9311a2ef-79ec954372298160) · Abgerufen am 30.08.2026 22:41 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f5c17d07-9910-417c-96a0-aaf6765d6d8a/

Los 23 Schließanlage - Neubau einer integrierten Leitstelle für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Notice-ID: f5c17d07-9910-417c-96a0-aaf6765d6d8a · Procedure-ID: 932ab802-c0ae-4e34-bae4-3a5f41fde6b7

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Köthen (Anhalt)
Veröffentlicht
25.08.2026
Frist (Submission)
29.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Los 23 - Schließanlage: - 17 Stück Digitalzylinder - 2 Stück Elektronischer Beschlag - 8 Stück Kompaktleser - 1 Stück Tischleser - 2 Stück Zutrittsmanager - 1 Stück Zutrittsmanager Rack - 1 Stück Programmer - 50 Stück Schlüsselanhänger - 1 Stück Lizenz - 2 Stück AufputzTerminal - 2 Stück Türverriegelung - 5 Stück Profilzylinder - 10 Stück Zylinderverlängerungen - 6 Stück Blindzylinder - 4 Stück Jährliche Wartung

Vertragslaufzeit

Beginn
23.11.2026
Ende
12.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
50 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).