AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
1. + 2. BA Schule Schönkirchen - Gebäudeautomation
Stammdaten
- Auftraggeber
- Gemeinde Schönkirchen c/o Amt Schrevenborn, Heikendorf
- Veröffentlicht
- 20.02.2025
- Frist (Submission)
- 01.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45231000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
In der Maßnahme werden bei der Gebäude- und Anlagenautomation folgende Komponenten, 1 St Schaltschrank bestehend aus 1 Feld zur Steuerung der Heizungs-/ Lüftungs-/ Elektro-/Sanitäranlagen mit ca. 120 physikalischen und 120 kommunikativen Datenpunkten sowie eine LoRaWAN Einzelraumregelung mit 24 St LoRaWAN Heizkörperstellantrieben mit Thermogenerator (ohne Batterie) und 9 St LoRaWAN Raumtemperatursensoren zur autarken Visualisierung und Aufschaltung auf die Managementebene (aus anderer Baumaßnahme) über den WEB-Controller ausgeführt. — In der Maßnahme werden bei der Gebäude- und Anlagenautomation folgende Komponenten, 1 St Managementebene mit Energiemanagement mit ca. 1000 BACnet-Objekten, 4 St Schaltschränke bestehend aus je 1 Feld und 5 St Wandschränke zur Steuerung der Heizungs-/ Lüftungs-/ Elektro-/Sanitäranlagen mit ca. 600 Datenpunkten sowie eine LoRaWAN Einzelraumregelung mit 228 St LoRaWAN Heizkörperstellantrieben mit Thermogenerator (ohne Batterie) und 69 St LoRaWAN Raumtemperatursensoren mit 2 St Automationsstationen mit Touch-Panel zur autarken Visualisierung und Aufschaltung auf die Managementebene über den WEB-Controller ausgeführt.
Lose
2 Lose — alle Lose Pflicht.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 370 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 01.04.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.