Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
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Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert
Gegenstand ist die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans der Stadt Hameln für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß § 25 HOAI i. V. m. Anlage 6.
Zusätzlich ist eine weitere Leistung vorgesehen, deren Umfang laut Bekanntmachung in der Leistungsbeschreibung festgelegt ist.
Es handelt sich um eine Vergabebekanntmachung (Zuschlag) im offenen Verfahren, Auftraggeber ist die Stadt Hameln, Abteilung Umwelt.
Angaben zu Losen, Auftragswert und konkreten Eignungsnachweisen sind in den vorliegenden Angaben nicht enthalten; für Bieter ist die Leistungsbeschreibung maßgeblich.
Praktischer Hinweis: Für die Angebotserstellung sollte die vollständige Leistungsbeschreibung herangezogen werden, da sie den Umfang der zusätzlichen Leistung regelt.
Landschaftsrahmenplan LPH 1-4 gem. § 25 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) i. V. m. Anlage 6 und Zusätzliche Leistung (siehe Leistungsbeschreibung)
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📅 Laufzeit endet am 31.10.2031
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum.
Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
3 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen
(100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Preis40 %
Kosten
a) Gesamtkosten (35 %)
b) Stundensatz für zusätzlich beauftragte Leistungen (5 %)
Konzept, Umsetzung und Ablauf30 %
Qualität
a) Herangehensweise bei der LRP Erstellung (10 %)
b) Qualität und Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschritte für die Erarbeitung der Leistungsphasen 1-4 und den zusätzlichen Leistungen aus der Leistungsbeschreibung (10 %)
c) Zeitliche Umsetzung mit Zeitplan (10 %)
Erfahrungen und Referenzen20 %
Qualität
a) Aussagekräftige Referenzbeispiele in vergleichbaren Projekten und LRPs (10 %)
b) Anzahl der erstellten Landschaftsrahmenpläne und Aktualisierungen in den letzten 10 Jahren (10 %)
Qualifikation Mitarbeiter10 %
Qualität
Klare Benennung der Projektverantwortlichen und Projektmitarbeiter mit Qualifikation und aktuellen Aufgaben; Kompetenz und Erfahrung des Projektverantwortlichen bei ähnlichen Projekten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Landkreis Vorpommern-Greifswald, Der Landrat, Zentrale Vergabestelle, Greifswald
· Vor 2 Wochen
KI Der Landkreis Vorpommern-Greifswald schreibt Planungsleistungen für den Neubau eines Kompetenzzentrums für Brand- und Bevölkerungsschutz in Gützkow aus.
AusschreibungVerhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbArchitektur und Ingenieurwesen4.800.000 €
KI Gegenstand ist die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans der Stadt Hameln auf Grundlage der Leistungsphasen 1 bis 4 in Anlehnung an § 25 HOAI sowie besondere Leistungen wie die Überarbeitung der Biotopverbundplanung, ein Kommunikationskonzept, einen Umweltbericht und die Datenaufbereitung im Standard XPlanung.
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu - Hochbau, Leutkirch
· 02.08.2026
KI Gesucht wird ein Landschaftsarchitekt für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 1-8,+9 für die Freianlagen des Neubaus eines kommunalen Bauhofs in Leutkirch im Allgäu.
Historischer Durchschnitt aus 302.655 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.
Erfasste Abschluss-Meldungen91%
Methodik & Datenbasis
Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 9.868 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg
Hinweis zur Zuständigkeit
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige
Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: