AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/unterlagen) · Abgerufen am 03.11.2026 10:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f5f0eaaa-9913-4ca7-888b-dfc2128a9cd9/

Neubau Kollektor 2.BA

Notice-ID: f5f0eaaa-9913-4ca7-888b-dfc2128a9cd9 · Procedure-ID: 703a82aa-b67f-4549-8a63-b72966b237d8

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Halle (Saale), Halle (Saale)
Veröffentlicht
01.11.2026
Frist (Submission)
03.12.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Neubau eines Medienkollektors in Fertigteilbauweise. Hierbei handelt es sich um den zweiten Bauabschnitt, entsprechen ist an einen bestehenden Medienkollektor anzuschließen. - 1.200 m3 Aushub mit Trägerbohlwand Verbau, inkl. Entsorgung - 61 m Medienkollektor in Fertigteilbauweise, Lichteabmessung im Querschnitt 3,7x2,1m - 90 m Drainage - 4 St Fertigteil Kabelzugschächte - 870 m Kabelschutzrohre - 800 m2 Oberflächenaufbruch - 200 m2 Straßenbau Asphaltbauweise - 180 m2 Pflasterdecke - diverse Einbauten in Außenanlagen - diverse Neupflanzungen von Blumen, Gräser, Bodendeckern und Bäumen inkl. Fertigstellungspflege

Vertragslaufzeit

Periode
10 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
75 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).