AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1993dda4450-5469c1d13e13e18&) · Abgerufen am 17.09.2026 03:02 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f5f58591-dd94-44cd-a42c-a3c78e00b46b/

Stadt Puchheim: Beschaffung eines LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Puchheim Bahnhof

Notice-ID: f5f58591-dd94-44cd-a42c-a3c78e00b46b · Procedure-ID: 33f9e4f6-8498-4dca-936b-2fe5a32a33a9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Puchheim, Puchheim
Veröffentlicht
16.09.2025
Frist (Submission)
28.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144213 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Stadt Puchheim beabsichtigt die Beschaffung eines (1) neuen Löschgruppenfahrzeugs (LF) 20 "CAFS" für ihre Freiwillige Feuerwehr Puchheim-Bahnhof. Das LF 20 wird in einem (1) Fachlos beschafft: 1 Stk. LF 20 (= Fahrzeug, bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) Die (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung etc. wird zeitversetzt in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft. Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "AELP_Puchheim_LF-20".

Vertragslaufzeit

Periode
1 Tag

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
48 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).