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ABS/NBS KaBa, PfA 8.3+8.4, vorgezogene Umweltmaßnahmen, Landschaftspflegerische Maßnahmen bei 79189 Bad Krozingen
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
ABS/NBS KaBa, PfA 8.3+8.4, vorgezogene Umweltmaßnahmen, Landschaftspflegerische Maßnahmen bei 79189 Bad Krozingen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für landschaftspflegerische Maßnahmen im Rahmen des Projekts ABS/NBS KaBa, PfA 8.3+8.4 in Bad Krozingen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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19 Veröffentlichungen
- 28.04.2026 6: Auf Grund von Arbeiten auf der Fläche wurde der Bodenumgegraben. Um die Ansieldung von invasiven Pflanzenarten zu vermeiden, muss zusätzliche Ansaat vorgenommen werden.//
- 13.02.2026 7 - Im Rahmen des Baugeschehens gab es auf der hier aufgeführten Fläche ein erhöhtes Aufkommen an Pflanzausfällen. Um eine fristgerechte Funktionsfähigkeit sicherzustellen wurde der AN beauftragt, die von ihm im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht zu ersetztenden Pflanzen in einer höheren Qualität nachzupflanzen.
- 13.02.2026 7 - Im Rahmen der vertieften Planung wurde ersichtlich, dass auf der betreffenden Fläche mehr Gehölze, als ursprünglich geplant gepflanzt werden müssen, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Durch einen Wechsel des AN's wäre nicht ausreichend erkennbar, gegen wen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
- 09.02.2026 003 Die Änderung begründet sich aus mehreren Sachverhalten. Zunächst wurden in der vertieften Planung die Anforderungen an die einzelnen Habitate verschärft. Daraus ergaben sich konkretisierte Anforderungen an die Flächengröße und die Saumstruktur. Darüberhinaus kam es vermehrt zu Ausfällen der Pflanzen. Im Rahmen der beauftragten Höhlenbaumkartierung zeigte sich, dass deutlich mehr Nistkästen als ursprünglich geplantn benötigit werden. Aufgrund der langen Lieferzeit war eine Neuausschreibung nicht möglich, um die Funktionsfähigkeit zum geplanten Baubegin erreichen zu können. aktuell
- 27.11.2025 MKA 05-84 Trotz sorgfältiger Planung und Berücksichtigung aller relevanten Quellen und Bestimmungen durch den Auftraggeber, traten unvorhersehbare Umstände auf. So erwiesen sich die ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistungen, wie die Gehölzpflanzungen und weitere Pflanzarbeiten, die für Brut- und Nahrungshabitate im Projektabschnitt ABS/NBS Karlsruhe - Basel (LOS 1 Anteil PfA 8.4), als problematisch. Für das Projekt war der Baubeginn für Oktober 2025 vorgesehen. Dazu mussten vorab Maßnahmen ergriffen werden, die die Rodung von Gehölzen beinhalten. Ein Teil der Gehölze sollte im Zuge der Reptilienvergrämung bereits im Winter ´24/´25 entfernt werden. Weitere zu entfernende Gehölze sollten im Oktober ´25 vor Baubeginn gefällt werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Ausgleichsflächen (PfA 8.4 Maßnahmen 033_A, 039_A, 042_CEF, 044_CEF, 068_CEF) zwingend in funktionsfähigem Zustand sein. Zum damaligen Zeitpunkt war nicht gewährleistet, dass dieser Zielzustand erreicht werden kann. Aufgrund der trockenen Monate litten viele der gepflanzten Gehölze an z.T. massiven Trockenschäden. Um diesen Problem entgegen zu wirken war es aus fachlicher Sicht dringend erforderlich folgende Maßnahmen zu ergreifen: - Durchführung einer Strohmulchung bei Nachpflanzungen im Herbst, um das aufgebrachte Wasser besser im Boden zu halten. - Nachpflanzungen der ausgefallenen Gehölze im Herbst. Die Nachpflanzung musste mit höherer Pflanzqualität (Heister) und reduzierten Pflanzabständen durchgeführt werden. Nur so konnte gewährleistet werden, dass die Anpflanzungen den Zielzustand erreichten. - Die erforderlichen Nachpflanzungen wurden an die Zielarten angepasst (Anpflanzungen von Dornensträuchern). - Auf den Flächen um die Gehölze wurde eine Gehölzuntersaat ausgebracht. - Vor Pflanzung und Ansaat mussten die entsprechenden Flächen gemäht und gepflügt werden. - Für die Ansaat wurde eine Fertigstellungs- und Entwicklungspflege notwendig..
- 26.11.2025 MKA 04-83 Trotz sorgfältiger Planung und Berücksichtigung aller relevanten Quellen und Bestimmungen durch den Auftraggeber, traten unvorhersehbare Umstände auf. So erwiesen sich die ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistungen, wie die Gehölzpflanzungen und weitere Pflanzarbeitendie für Brut- und Nahrungshabitate im Projektabschnitt ABS/NBS Karlsruhe - Basel (LOS 1 Anteil PfA 8.3), als problematisch. Für das Projekt war der Baubeginn für Oktober 2025 vorgesehen. Dazu mussten vorab Maßnahmen ergriffen werden, die die Rodung von Gehölzen beinhalten. Ein Teil der Gehölze sollte im Zuge der Reptilienvergrämung bereits im Winter ´24/´25 entfernt werden. Weitere zu entfernende Gehölze sollten im Oktober ´25 vor Baubeginn gefällt werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Ausgleichsflächen (PfA 8.3 Maßnahmen 042_CEF, 043_CEF, 044_CEF)) zwingend in funktionsfähigem Zustand sein. Zum damaligen Zeitpunkt war nicht gewährleistet, dass dieser Zielzustand erreicht werden kann. Aufgrund der trockenen Monate litten viele der gepflanzten Gehölze an z.T. massiven Trockenschäden. Um diesen Problem entgegen zu wirken war es aus fachlicher Sicht dringend erforderlich folgende Maßnahmen zu ergreifen: - Durchführung einer Strohmulchung bei Nachpflanzungen im Herbst, um das aufgebrachte Wasser besser im Boden zu halten. - Nachpflanzungen der ausgefallenen Gehölze im Herbst. Die Nachpflanzung musste mit höherer Pflanzqualität (Heister) und reduzierten Pflanzabständen durchgeführt werden. Nur so konnte gewährleistet werden, dass die Anpflanzungen den Zielzustand erreichten. - Die erforderlichen Nachpflanzungen wurden an die Zielarten angepasst (Anpflanzungen von Dornensträuchern). - Auf den Flächen um die Gehölze wurde eine Gehölzuntersaat ausgebracht. - Vor Pflanzung und Ansaat mussten die entsprechenden Flächen gemäht und gepflügt werden. - Für die Ansaat wurde eine Fertigstellungs- und Entwicklungspflege notwendig.
- 25.11.2025 MKA 06 Die Änderung begründet sich aus mehreren Sachverhalten. Zunächst wurden in der vertieften Planung die Anforderungen an die einzelnen Habitate verschärft. Daraus ergaben sich konkretisierte Anforderungen an die Flächengröße und die Saumstruktur. Darüber hinaus kam es vermehrt zu Ausfällen der Pflanzen.
- 19.11.2025 MKA 11 Die Änderung begründet sich aus mehreren Sachverhalten. Zunächst wurden in der vertieften Planung die Anforderungen an die einzelnen Habitate verschärft. Daraus ergaben sich konkretisierte Anforderungen an die Flächengröße und die Saumstruktur. Darüber hinaus kam es vermehrt zu Ausfällen der Pflanzen.
- 13.11.2025 MKA 09 Die Änderung begründet sich aus mehreren Sachverhalten. Zunächst wurden in der vertieften Planung die Anforderungen an die einzelnen Habitate verschärft. Daraus ergaben sich konkretisierte Anforderungen an die Flächengröße und die Saumstruktur. Darüber hinaus kam es vermehrt zu Ausfällen der Pflanzen.
- 14.10.2025 04 - Bei Verschiebung der Arbeiten wäre die rechtzeitige Funktionalität der oben genannten Ausgleichsmaßnahmenfläche vor Baubeginn nicht möglich gewesen. Durch eine Verschiebung des Baubeginns entstehen erhebliche Mehrkosten und Zeitverzug mit entsprechenden Folgekosten. Die erforderliche zusätzliche Leistung ist zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Verzögerungen und Zusatzkosten verbunden. Die Voraussetzugnen der Fallgruppe 2 sind somit erfüllt, die Leistung kann als Nachtrag an den bestehenden AN vergeben werden. Ein erneutes Vergabeverfahren muss nicht durchgeführt werden
- 05.02.2025 LÄ03 Trotz sorgfältiger Planung und Berücksichtigung aller relevanten Quellen und Bestimmungen durch den Auftraggeber, traten unvorhersehbare Umstände auf. So erwiesen sich die ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistungen, wie die Herstellung und Pflege von Ersatzlebensräumen für Reptilien im Projektabschnitt ABS/NBS Karlsruhe - Basel (LOS 2 Anteil PfA 8.3), als problematisch. Mit den in Los 2 aufgeführten Leistungen, ist der Auftragnehmer Toriello GmbH beauftagt. Nach Umsetzung der Umweltmaßnahmen wurde festgestellt, dass zusätzlicher Aufwand für die Nachbesserung von Totholzhabitaten (Pos. 4.3.8) erforderlich ist, da diese witterungsbeding eingesunken sind und somit nicht die von der HNB geforderten Mindesthöhen von 0,5m über GOK erfüllen. Diese Notwendigkeit konnte bei Vertragsschluss nicht vorausgesehen werden, da die Herausforderungen erst durch die praktischen Gegebenheiten vor Ort erkennbar wurden. Hier spielten u. A. starke Regenfälle über das gesamte Jahr 2024 verteilt // LÄ05 Trotz sorgfältiger Planung und Berücksichtigung aller relevanten Quellen und Bestimmungen durch den Auftraggeber, traten unvorhersehbare Umstände auf. So erwiesen sich die ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistungen, wie die Herstellung und Pflege von Ersatzlebensräumen für Reptilien im Projektabschnitt ABS/NBS Karlsruhe - Basel (LOS 2 Anteil PfA 8.4), als problematisch. Mit den in Los 2 aufgeführten Leistungen, ist der Auftragnehmer Toriello GmbH beauftagt. Nach Umsetzung der Umweltmaßnahmen wurde festgestellt, dass zusätzlicher Aufwand für die Nachbesserung von Totholzhabitaten (Pos. 4.3.8) erforderlich ist, da diese witterungsbeding eingesunken sind und somit nicht die von der HNB geforderten Mindesthöhen von 0,5m über GOK erfüllen. Diese Notwendigkeit konnte bei Vertragsschluss nicht vorausgesehen werden, da die Herausforderungen erst durch die praktischen Gegebenheiten vor Ort erkennbar wurden. Hier spielten u. A. starke Regenfälle über das gesamte Jahr 2024 verteilt
- 23.01.2025 MKA 02 Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese Leistung wäre aus wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend. Zunächst würden bestehende Synergieeffekte ungenutzt bleiben, da der aktuelle Auftragnehmer bereits mit der Kartierung, dem Aufhängen und der Pflege der bisherigen Nistkästen beauftragt ist. Darüber hinaus besteht am Markt eine hohe Nachfrage nach Fledermauskästen. Teilweise betragen die Lieferzeiten hier über 9 Monate. Zudem sollten die Kästen in einem speziellen Zeitraum, außerhalb der Brutzeit der Vögel, aufgehängt werden. Ein erneutes Ausschreiben sowie das Warten auf die Nistkästen würde daher mit einem erheblichen zeitlichen Verzug einhergehen. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde das Risiko erheblicher Zusatzkosten mit sich bringen. Wie bereits erwähnt, sind die Lieferzeiten für die speziellen Kästen lang. Zudem können diese nur zu bestimmten Zeiten aufgehängt werden.
- 15.10.2024 MKA 10 Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese Leistung wäre aus wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend. Zunächst würden bestehende Synergieeffekte ungenutzt bleiben. Der aktuelle Auftragnehmer ist mit der Entwicklungspflege der Gehölzflächen beauftragt, wozu neben der Mahd auch Bereiche wie die Wässerung und die Instandhaltung der Flächen gehören. All diese Pflegemaßnahmen greifen ineinander und sorgen für eine optimale Entwicklung der Flächen. Ein Wechsel würde zudem zu Intransparenz im Bereich der Mängelansprüche führen. Je mehr Auftragnehmer mit der Pflege betraut sind, desto schwieriger wird es, klar zuzuordnen, wer für Mängel verantwortlich ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Die regelmäßige Mahd ist essenziell für die optimale Entwicklung der Flächen. Die Bindung eines neuen Auftragnehmers könnte zu erneuten Pflanzausfällen führen und die Funktionsfähigkeit der Maßnahmen verzögern. Eine daraus resultierende Verschiebung des gesamten Bau MKA 8 Ein Wechsel des Auftragnehmers für diese Leistung wäre aus wirtschaftlichen Gründen nicht zielführend. Zunächst würden bestehende Synergieeffekte ungenutzt bleiben. Der aktuelle Auftragnehmer ist mit der Entwicklungspflege der Gehölzflächen beauftragt, wozu neben der Mahd auch Bereiche wie die Wässerung und die Instandhaltung der Flächen gehören. All diese Pflegemaßnahmen greifen ineinander und sorgen für eine optimale Entwicklung der Flächen. Ein Wechsel würde zudem zu Intransparenz im Bereich der Mängelansprüche führen. Je mehr Auftragnehmer mit der Pflege betraut sind, desto schwieriger wird es, klar zuzuordnen, wer für Mängel verantwortlich ist. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Die regelmäßige Mahd ist essenziell für die optimale Entwicklung der Flächen. Die Bindung eines neuen Auftragnehmers könnte zu erneuten Pflanzausfällen führen und die Funktionsfähigkeit der Maßnahmen verzögern. Eine daraus resultierende Verschiebung des gesamten Bau
- 08.10.2024 4 Im Rahmen der Planung wurden die Habitate zunächst mit einer Mischung aus Schroppen und Totholz geplant. Weiter Abstimmungen mit der uNB und HNB ergaben allerdings, dass diese mit beträchtlich mehr Totholz hergestellt werden müssen. Da zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Menge Schroppen beschafft wurde, mussten diese abtransportiert werden.
- 25.04.2024 Original-Veröffentlichung
- 24.04.2024 04 - Da der AN bereits die Umeltmaßnahmen auf den bisher geplanten Flächen umsetzt würde es bei Hinzunahme eines weiteren AN für die zusätzlichen/ geänderten Leistung zu einer erheblichen Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Flächen kommen. Dies ist primär dem erneuten Ausschreibungs und Vergabeprozess geschuldet, durch den die Fertigstelung der Maßnahe weiter verzöger werden würde. Um die Funktionsfähigkeit der Maßnahmenflächen zum Baubeginn zu ermöglichen ist daher eine Umsetzung durch den aktuellen AN notwendig.
- 24.04.2024 05 - Da der AN bereits die Umeltmaßnahmen auf den bisher geplanten Flächen umsetzt würde es bei Hinzunahme eines weiteren AN für die zusätzlichen/ geänderten Leistung zu einer erheblichen Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Flächen kommen. Dies ist primär dem erneuten Ausschreibungs und Vergabeprozess geschuldet, durch den die Fertigstelung der Maßnahe weiter verzöger werden würde. Um die Funktionsfähigkeit der Maßnahmenflächen zum Baubeginn zu ermöglichen ist daher eine Umsetzung durch den aktuellen AN notwendig.
- 24.11.2023 Da der AN bereits die Umweltmaßnahmen auf den bisherigen Flächen umsetzt, würde es bei der Ausschreibung und Vergabe an einen weiteren AN zu zeitlichen Verzögerungen und in letzter Konsequenz zur Verschiebung des Baubeginns kommen. Da für die Herstellung der Brachflächen nur bestimmte Zeiträume zulässig sind, sind die zusätzlichen Arbeiten zeitkritisch. Der Leistungsbeginn würde bei einer erneuten Ausschreibung ca. ein Jahr später starten, was bei den anstehenden zeitkritischen Arbeiten zu hohen Folgeschäden führen würde. Bei nicht erfolgtem Schutz der Brachflächen durch eine Abgrenzung wären die vorgezogenen Umweltmaßnahmen gesamthaft nicht funktionsfähig.
- 13.11.2023 Da der AN bereits die Umweltmaßnahmen auf den bisher geplanten Flächen umsetzt, würde es bei Ausschreibung und Vergabe an einen weiteren AN für die zusätzlichen Flächen zu zeitlichen Verzögerungen und in letzter Konsequenz zur Verschiebung des Baubeginns kommen. Da für die Herstellung der Brachflächen nur bestimmte Zeiträume zulässig sind, sind die zusätzlichen Arbeiten zeitkritisch. Der Leistungsbeginn würde bei einer erneuten Ausschreibung ca. ein Jahr später starten, was bei den anstehenden zeitkritischen Arbeiten zu hohen Folgeschäden führen würde. Bei nicht erfolgter Herstellung der zusätzlichen Brachflächen wären die vorgezogenen Umweltmaßnahmen gesamthaft nicht funktionsfähig.
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.076 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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