AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 05:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f621f8fb-d4de-4434-b2f2-d16abf7bbfdd/

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Leistungen zur Sicherung der Bus-Bevorrechtigung

Notice-ID: f621f8fb-d4de-4434-b2f2-d16abf7bbfdd · Procedure-ID: 4293e088-ae81-4510-b62e-a7c62d7cd4f4

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, Berlin
Veröffentlicht
05.04.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
50100000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Wartung und Instandhaltung bestehender Lichtsignalanlagen bzw. den Einbau und Tausch der BVG-Hardwarebestandteile vor Ort an Lichtsignalanlagen. Aufbau und Betreuung der Beeinflussung an neuen oder modernisierten LSA'a sowie die Inbetriebnahme und die Steuerung, Auswertung und Weiterentwicklung des Gesamtsystems der LSA-Beeinflussung. Die Bündelung von Daten und Dokumenten für die BVG in eigenen Datenbanken, das Sichern, Auswerten, Kontrollieren und Begutachten von spezifischen Rohdaten für die Erstellung von beispielsweise Prüfprotokollen für SenUMVK in eigens entwickelten Auswertesystemen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2024
Ende
31.03.2029

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
05.04.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 15.04.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).