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Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens in Altenstadt - ELT
Gemeinde Altenstadt · Altenstadt · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Die Gemeinde Altenstadt möchte an der Jahnstraße in Altenstadt einen neuen Kindergarten für vier Gruppen errichten. Seit September 2023 werden in Altenstadt zwei Kindergärten betrieben. Die Trägerschaft ist einmal bei der Pfarrei St. Michael und zum anderen bei der Kinderhilfe Oberland angesiedelt. Der Kindergarten der Kinderhilfe Oberland ist derzeit mit zwei Gruppen im ehemaligen Bau der Teilhauptschule untergebracht. Der Neubau soll unter der Trägerschaft der Kinderhilfe Oberland betrieben werden. Gegenüber an der Jahnstraße ist der bereits seit 60 Jahren bestehende Kindergarten der Pfarrei St. Michael. Gemäß den Prognosen des Institutes SAGS wird der Bedarf an Kinderbetreuung in Altenstadt in den nächsten Jahren noch ansteigen. Insbesondere wird auch die Nachfrage nach Krippenplätzen für Kinder ab einem Jahr zunehmen. Der Gemeinderat hat nachfolgende Eckpunkte für den Bau festgelegt 1. Grundstück Hierfür wurde über eine Einbeziehungssatzung auf einer Teilfläche von 2.180 m² von Fl.Nr. 1629/5, Gemarkung Altenstadt an der Jahnstraße Baurecht geschaffen. Die Einbeziehungssatzung gibt eine Grundfläche von max. 650 m² für den Baukörper vor. Die Bebauung ist zweigeschossig zulässig. 2. Vorgaben für den Baukörper Vier Gruppen, davon eine Krippen- und drei Regelgruppen Zwei Geschosse (Erdgeschoss und Obergeschoss) Modulare Bauweise: Erweiterungsmöglichkeiten sowie ggfs. auch die Möglichkeit einer späteren, teilweisen Umnutzung eines Teilbereiches sollen berücksichtigt werden. Der Baukörper soll mit rechteckigen Grundrissen ohne aufwändige Rundungen oder spitzen Winkeln erstellt werden. Das Gebäude soll ein klassisches Giebeldach erhalten. Die Erfahrung zeigt, dass bei unseren Wetterverhältnissen Flachdächer sehr anfällig sind und i.d.R. hohe Folgekosten verursachen. Die Vorgaben für Kindergärten nach Summenraumprogramm und den gängigen Regeln der Bautechnik müssen eingehalten werden. 3. Sonstiges Die Außenanlagen sollen vom beauftragten Gesamtplaner mit ge
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KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (ELT) nach HOAI für den Neubau eines 4-gruppigen Kindergartens in Altenstadt.
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3–3 Bewerber zugelassen · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, - der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 202 Tage nach Fristende
Auftragnehmer VS planen + beraten GbR1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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