(1) Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu führen.
Vergleichbare Abschlüsse mit nachgewiesener langjährigen Erfahrung in Freianlagenplanung sind zugelassen.
(2) Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen
oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §
36 VgV.
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(3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an
die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit
bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen [einzeln und als Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft] sind unzulässig.
Vorgesehene Nachunternehmer dürfen nur dann
als Bewerber oder Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft auftreten oder für mehrere
Bewerber eingebunden werden, wenn der
Geheimwettbewerb gewahrt ist, insbesondere
keine Kenntnis von kalkulationserheblichen
Einflussmöglichkeiten auf Angebotspreise
mehrerer Bieter besteht. Die Vergabestelle behält
sich Kontaktaufnahme zum Mehrfachbeteiligten
[auch Nachunternehmer] zum Zweck der Prüfung
oder Abforderung entspr. Versicherungen vor. Es
ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und
Zuschlagsempfänger erforderlich. Im Verfahren
tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag]
grundsätzlich Bindung hinsichtlich der
Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft
oder benannter Nachunternehmer ein;
Änderungen setzen eine Zustimmung der
Vergabestelle voraus, die von einer weiteren
Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann,
ein Anspruch darauf besteht nicht.
(4) Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen
gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von
Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3
GWB (kann über das Bewerbungsformblatt F105
erfolgen),
(5) Eigenerklärung zu fakultativen
Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4
und Nr. 8 GWB (kann über das
Bewerbungsformblatt F105 erfolgen).
(6) Eigenerklärung zur Verordnung (EU) Nr. 2022/576
(kann über das Bewerbungsformblatt F105
erfolgen).
(7) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß 2.1.6 (kann über das
Bewerbungsformblatt F105 erfolgen).