AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/917f295c-e571-4bf0-a781-8a34c5e51922) · Abgerufen am 06.09.2026 07:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f678d7a2-345f-4f81-9b2a-edf320c958c3/

Arbeitsschutzsoftware

Notice-ID: f678d7a2-345f-4f81-9b2a-edf320c958c3 · Procedure-ID: a46adbb9-c592-4abd-9bc7-542970e2401e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stromnetz Berlin GmbH, Berlin
Veröffentlicht
01.09.2026
Frist (Submission)
05.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72261000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung einer Software-as-a-Service-(SaaS)-Lösung zur Unterstützung der Prozesse im Bereich Health, Safety & Environment (HSE) sowie angrenzender Themenbereiche bei der Stromnetz Berlin GmbH. Die Ausschreibung umfasst die Anforderungsanalyse, die Erstellung einer Sollkonzeption, die Bereitstellung und Konfiguration der Anwendung, die Datenmigration, die Durchführung von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, den Produktivstart sowie den Betrieb und Support der Lösung über die gesamte Vertragslaufzeit.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2027
Ende
31.12.2031
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).