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Fernwämestationen, Warmwasserbereitung, Pufferspeicher
Stadtwerke Lübeck Energie GmbH · Lübeck · Schleswig-Holstein · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenFernwämestationen, Warmwasserbereitung, PufferspeicherRahmen 9.000.000 €🏆 Pewo Energietechnik · Elsterheide
- Pewo Energietechnik · Elsterheide
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: Pewo Energietechnik. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem oder zwei Bietern über die Lieferung von ca. 360 Fernwärme-Hausstationen mit Warmwasserbereitung sowie Edelstahl-Pufferspeicher (Warmwasserspeicher). Ziel ist die bedarfsgerechte und schrittweise Ausstattung von Neubauten sowie Bestandsgebäuden im eigenen Versorgungsgebiet. Das Leistungsspektrum der Hausstationen liegt im Bereich von 50 kW bis 700 kW.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 35 %
relativ zum Wettbewerb
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Konzept 25 %Qualität
(inkl. kontinuierlicher Verbesserung, Weiterentwicklung der Produkte, After Sale Service)
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Technsische Ausrüstung /Qualität 15 %Qualität
(Erfüllung der Parameter im Leistungsverzeichnis)
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Lieferzeit 15 %Qualität
(Vergleich zum Wettbewerb)
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Preis 5 %
Einlagerung vor Lieferung
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Qualität 5 %
Kompaktheit der Stationen unter optimaler Zugänglichkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 108 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Pewo EnergietechnikAuftragsvolumen (Rahmen) 9.000.000 €1 Veröffentlichung
- 19.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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