AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 29.04.2026 18:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f6864520-1bf9-4e63-b7c6-aeb8f54cf3e3/

Leasing von 50 mobilen Datenerfassungsgeräten für die Überwachung im ruhenden Verkehr für 48 Monate für die Landeshauptstadt Magdeburg

Notice-ID: f6864520-1bf9-4e63-b7c6-aeb8f54cf3e3 · Procedure-ID: ecd050ac-0cca-4f89-a58d-ce9e3d81646d

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Magdeburg
Veröffentlicht
22.05.2025
Frist (Submission)
01.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
75240000 — Öffentliche Verwaltung
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt, folgende Leistung auszuschreiben: Leasing für 48 Monate von 50 mobilen Datenerfassungsgeräten zur Erfassung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr Für die Überwachung im ruhenden Verkehr sollen Geräte eingesetzt werden, die für eine dauerhafte Nutzung im Freien geeignet sind. Folgende Module sollen eingesetzt werden: • Erfassen von Verkehrsordnungswidrigkeiten • Abfrage Bewohnerkarten • Abschleppen von Fahrzeugen

Vertragslaufzeit

Ende
30.11.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
112 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale), Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).