AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/f6aeb2b7-185e-48fc-96c4-89f5cda5b8d7) · Abgerufen am 12.09.2026 09:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f6aeb2b7-185e-48fc-96c4-89f5cda5b8d7/

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Pädiatrischen Beatmungsgeräte

Notice-ID: f6aeb2b7-185e-48fc-96c4-89f5cda5b8d7 · Procedure-ID: 66866201-9c26-4494-878f-654e6fef1045

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Münster, Münster
Veröffentlicht
09.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
33157400 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Münster (UKM) ist eines der größten Krankenhäuser Deutschlands, in dessen Einrichtungen jährlich rund 58.000 Patienten stationär und 475.500 Patienten ambulant behandelt werden. Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur schrittweisen Erneuerung der pädiatrischen Beatmungsgeräte des Universitätsklinikums Münster (im weiteren Verlauf zur besseren Lesbarkeit als AG bezeichnet). Die Neubeschaffung soll die Patientenversorgung auf universitärem Niveau sicherzustellen und die baulichen Besonderheiten (dezentrale Gebäudestruktur, Stationen in Türmen) berücksichtigen.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Löwenstein Medical SE Co. KG
Vertragsabschluss
01.09.2026
Angebotsspanne
1 – 1 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).