AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Verpflegungsdienstleistungen Staffel 10.1
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bezirksregierung Arnsberg -ZVS-, Arnsberg
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
- Frist (Submission)
- 23.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Nicht offenes Verfahren
- CPV-Code
- 55500000 — Hotel und Gastronomie
- Branche
- Lebensmittel & Catering
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Verpflegungsdienstleistungen in Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUEen) und Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) für Flüchtlinge des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Bezirksregierung Arnsberg leitet für die beteiligten Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster dieses Verfahren. Vertragspartner des Auftragnehmers wird das Land NRW, vertreten durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Der in dem Vergabeverfahren gesuchte Dienstleister stellt die Verpflegung der dort untergebrachten Personen an 365 Tagen im Jahr sicher. Nähere Informationen dazu enthalten die Vergabeunterlagen.
Lose
8 Lose (max. 8 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 8 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — ZUE Olpe
- Erfüllungsort
- Olpe-Biggesee
Los 2 — ZUE Euskirchen
- Erfüllungsort
- Euskirchen
Los 3 — ZUE Schleiden
- Erfüllungsort
- Schleiden
Los 4 — EAE Kerpen
- Erfüllungsort
- Kerpen
Los 5 — EAE Bielefeld Südring
- Erfüllungsort
- Bielefeld
Los 6 — ZUE Weeze I
- Erfüllungsort
- Weeze
Los 7 — ZUE Neuss
- Erfüllungsort
- Neuss
Los 8 — ZUE Münster
- Erfüllungsort
- Münster
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.01.2027
- Ende
- 14.01.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 23.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.