AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-VECHTA-2024-0001) · Abgerufen am 02.08.2026 09:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f6b8c67c-5580-43db-8d25-cb6bb71da6dd/

Sicherheitsdienstleistungen für die Stadt Vechta in Losen

Notice-ID: f6b8c67c-5580-43db-8d25-cb6bb71da6dd · Procedure-ID: b69970e0-0e27-48ce-8d6e-da129f1cf689

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Vechta, Vechta
Veröffentlicht
09.01.2024
Frist (Submission)
13.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Objektbeschreibung: Das Objekt Rathaus Vechta befindet sich in 49377 Vechta, Burgstraße 6. Das Objekt hat insgesamt rd. 100 Büros und ist mit allen übrigen notwendigen öffentlichen Räumen (z.B. Foyer), Begleiträumen (z.B. Sitzungsräume) und einer Tiefgarage ausgestattet. Das Rathaus ist mit einer Alarmanlage ausgestattet, die beim AN aufgeschaltet wird (Aufschaltungshinweise: Scharf-/Unscharfschaltung, Einbruchmeldealarm). Darüber hinaus ist auch das vollständig sanierte "Alte Rathaus" an die Alarmanlage des Haupthauses angeschlossen. Beschreibung der Tätigkeit: Werktägliche Verschlusskontrolle (nach 22:00 Uhr) inkl. Scharfschaltung der Alarmanlage des Rathauses Vechta und des "Alten Rathaus". An besonderen Tagen müsste z.B. aufgrund von Veranstaltungen eine Verschlusskontrolle nach 24:00 Uhr erfolgen. Verschluss und Kontrolle des gesamten Objektes auf unbefugte Personen, Straftaten, Vandalismus, Einbruch, Leitungsschäden, offene Fenster und Türen, vorbeugender Brandschutz. — Objektbeschreibung: Der Stoppelmarkt ist eines der größten Volksfeste in Nordwestdeutschland. Er wird alljährlich Mitte August an sechs Tagen ohne Sperrstunde in der Kreis- und Universitätsstadt Vechta gefeiert. Siehe auch www.stoppelmarkt.de. Der Stoppelmarkt wird auf einem 160.000 m² großen Marktgelände abgehalten. Die gesamte Front der zugelassenen Geschäfte erstreckt sich über ca. 6 km. Die Besucherzahlen belaufen sich auf ca. 800.000 Personen. Der Stoppelmarkt findet in den Jahren 2024 bis 2027 in folgenden Zeiträumen statt: - 2024: Donnerstag 15.08. bis Dienstag 20.08.2024 - 2025: Donnerstag 14.08. bis Dienstag 19.08.2025 - 2026: Donnerstag 13.08. bis Dienstag 18.08.2026 - 2027: Donnerstag 12.08. bis Dienstag 17.08.2026 Beschreibung der Tätigkeit: 2.1 Geländeabsicherung in der Aufbauphase 2.2 Stoppelmarktumzug 2.3 Busbahnhof Stoppelmarkt 2.4 Bahnhof/Bahnübergang 2.5 Viehmarkt 2.6 Einlasskontrolle Montagsempfang 2.7 Einlasskontrolle Stadtempfang Donnerstag 2.8 Geländestreifen an Veranstaltungstagen Zu 2.1. Geländeabsicherung in der Aufbauphase Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung während der finalen Aufbauphase von Montag bis Mittwoch in der Zeit von jeweils 10:00 bis 21:00 Uhr mittels Geländestreife (2 Personen) mit folgenden Hauptaufgaben: - Kontrolle von Zufahrtsberechtigungen auf das Marktgelände - Aufrechterhaltung der Befahrbarkeit des Marktgeländes Zu 2.2. Stoppelmarktumzug Absicherung des Festumzuges gemäß der vorläufigen Einsatzbeschreibung (siehe Anhang) sowie Teilnahme an Vor- und Nachbesprechungen (voraussichtlich Juni / Juli / Oktober). Die Möglichkeit, kurzfristig zusätzliches Personal bereitzustellen, muss gewährleistet sein. Der AG behält sich vor, die Anzahl und Einsatzzeiten der eingesetzten Kräfte in Abstimmung mit den Ordnungsbehörden zu erhöhen, zu reduzieren oder ggfs. auch zu streichen. Zu 2.3. Busbahnhof Stoppelmarkt Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung; Freihalten der Busfahrspuren von (alkoholisierten) Personen; Unterstützung der beteiligten Mitarbeiter der Busunternehmen (Ordnung der Ein- u. Ausstiegssituation); Verhindern, dass Personen auf den Bordsteinen sitzen; Erteilen von Auskünften. Weisungsbefugt sind hier Mitarbeiter der Busunternehmen sowie der Marktverwaltung. Zu 2.4. Bahnhof/Bahnübergang auf dem Stoppelmarkt Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung; Unterstützung der Kräfte von Bundespolizei, DB-Sicherheit und Nordwestbahn (Ordnung der Ein- u. Ausstiegssituation auf dem Bahnsteig; Regulierung der Besucherströme zum Bahnsteig), Erteilen von Auskünften. Weisungsbefugt sind hier der AG sowie die Marktverwaltung. Zu 2.5. Viehmarkt Unterstützung der Veterinäre / Marktverwaltung; Kontrolle der Equidenpässe auf Auffälligkeiten (Kenntnisse im Umgang mit Equiden sowie deren Identifizierungsdokumenten erforderlich); Durchsetzung der Anordnungen der Marktverwaltung / Veterinäre (z.B. Platzverweise, Transportverbote, Handelsverbote, etc.) sowie Kooperation mit allen weiteren Ordnungsbehörden. Weisungsbefugt sind hier der AG sowie die Marktverwaltung. Zu 2.6. Einlasskontrolle Montagsempfang Einlasskontrolle der geladenen Gäste mittels mobiler Scangeräte/Smartphones. Das Personal ist durch den AN mit Smartphones auszustatten. Seitens des AG erfolgt die Koordination und Leitung des Einlasses vor Ort. Das Troubleshooting wird durch den AG gewährleistet. Das vom AG eingesetzte Personal ist insoweit dem AN gegenüber weisungsbefugt. Weitere Anforderung ist hier eine angemessene Kleidung in Form von Anzügen. Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung; Erteilen von Auskünften. Zu 2.7. Einlasskontrolle Stadtempfang Donnerstag Einlasskontrolle der geladenen Gäste mittels Zutrittsberechtigungen (Einlassbänder). Seitens des AG erfolgt die Koordination und Leitung des Einlasses vor Ort. Das vom AG eingesetzte Personal ist insoweit dem AN gegenüber weisungsbefugt. Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung; Erteilen von Auskünften. Zu 2.8. Geländestreifen im Veranstaltungszeitraum Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung im Veranstaltungszeitraum mittels Geländestreife (2 Personen) mit folgenden Hauptaufgaben: - Kontrolle Außenbereich Marktgelände bezüglich Falschparkern o Erfassung entsprechender Verstöße o Entfernung Fahrzeuge bei Blockierung von Rettungswegen - Kontrolle Marktgelände bezüglich Einhaltung der Marktordnung o Verbot von Befahren des Marktgeländes mit Fahrrädern in den Betriebszeiten o Verbot zur Mitführung von Hunden in den Betriebszeiten o Lautstärke-Kontrollen bei Fahrgeschäften und Ausschankzelten — Objektbeschreibung: Der Stoppelmarkt ist eines der größten Volksfeste in Nordwestdeutschland. Er wird alljährlich Mitte August an sechs Tagen ohne Sperrstunde in der Kreis- und Universitätsstadt Vechta gefeiert. Siehe auch www.stoppelmarkt.de. Zur Eröffnung eines jeden Stoppelmarkt findet am jeweiligen Donnerstag ein großer Eröffnungsumzug statt, welcher durch die Innenstadt Vechtas zum Stoppelmarktgelände verläuft und durch ca. 60 unterschiedliche Teilnehmergruppen (Fußgruppen, Musikkapellen, Motivwagen) gestaltet wird Beschreibung der Tätigkeit: Teilabsicherung des Festumzuges mittels festgelegtem Absperrmaterial (Frankfurter Gitter / Mannemsmanngitter, Absperrband). Beschaffung, Auf- und Abbau von insgesamt 1.400 m Absperrgittern, sowie 700 m Absperrband innerhalb der vorgegebenen Zeitfenster gemäß Sperrplan (siehe Anhang). Die Möglichkeit, kurzfristig zusätzliches Material (Absperrgitter) bereitzustellen, muss gewährleistet sein. Der AG behält sich vor, die Anzahl und Einsatzzeiten der Sperrmittel in Abstimmung mit den Ordnungsbehörden zu erhöhen, zu reduzieren oder ggfs. auch zu streichen. Die hierauf entfallenden Kosten sind im Angebot einzeln kenntlich zu machen. Der Aufbau des Materials hat am Umzugstag (Donnerstags) in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr zu erfolgend. Der Abbau des Materials muss direkt im Anschluss an den Umzug (Ende Umzug: ca. 18:30 Uhr) durchgeführt werden. — Beschreibung der Tätigkeit: 4.1 Mobiler Streifendienst Gulfhaus/Museum, Zitadellenpark und Fuß- und Radwegbrücke an der Mobilitätstation 4.2 Mobiler Streifendienst in der Mobilitätsstation und dem Parkhaus am Bahnhof 4.3 Stadtgarten und Mittelaltertage Zu 4.1 Mobiler Streifendienst Gulfhaus/Museum, Zitadellenpark und Fuß- und Radwegbrücke an der Mobilitätstation Einmalige tägliche Bestreifung im Zeitraum zwischen 20:00 Uhr bis 02:00 Uhr in den Monaten Mai bis einschließlich Oktober. Minimierung der Lärmbelästigung und Vermüllung durch Streifengänge, Kontrolle der Objekte, Überprüfung der Türen, Fenster und Tore der Objekte, Verhinderung von Diebstählen, Kontrolle von Personen, Dokumentation der Vorkommnisse anhand eines Wächterkontrollmelde-Programmes. Die Dauer der täglichen Bestreifung kann mit ca. einer Stunde pro Tag berechnet werden. Zu 4.2 Mobiler Streifendienst in der Mobilitätsstation und dem Parkhaus am Bahnhof In Ergänzung zu 3.1 soll zusätzlich eine tägliche Bestreifung des Fahrradparkhauses in der Mobilitätstation und dem Parkhaus am Bahnhof in Vechta erfolgen. Diese Bestreifung soll jedoch zunächst ganzjährig einmal täglich erfolgen. In den Monaten Mai bis Oktober bietet sich eine Bestreifung in Kombination mit der unter 3.1 aufgeführten Leistung an. Hierfür wird ein täglicher Aufwand von einer halben Stunde angesetzt. Zu 4.3 Stadtgarten und Mittelaltertage Beschreibung der Tätigkeit: Einhaltung der Hausordnung, Durchsetzung des Hausrechts, ggf. Erteilung von Hausverboten, Verhinderung von Belästigungen jeglicher Art, Verhinderung von Sachbeschädigung, Abwicklung von rechtlichen Angelegenheiten mit der Polizei. — Objektbeschreibung: Das Objekt Hallenwellen und Freibad Vechta, Dornbusch 45 in 49377 Vechta, umfasst insgesamt ca. 39.000m² Grundstücksfläche. Ausgestattet ist das Objekt neben dem Hallenbad (3 Schwimmbecken) und dem Freibad (3 Außenbecken, sowie ca. 15.000m² Liegewiese), mit einem Umkleide- und Duschbereich, einem Foyer mit Sozialräumlichkeiten für das Personal und einem Gastronomiebereich. Das Gebäude ist mit einer Einbruchmeldeanlage (Aufschaltung bei der diensthabenden Rufbereitschaft) ausgestattet. Jährlich besuchen ca. 100.000 Gäste das Hallenwellen- und Freibad. Beschreibung der Tätigkeit: Unterstützung des städtischen Personals beim Hallenwellen- und Freibad Vechta: Allgemeine Aufsicht, Rundgänge innerhalb des Objektes, Präsenz der Sicherheitsmitarbeiter als präventive Sicherungsmaßnahmen, Deeskalationshilfe bei auftretenden Streitigkeiten, Ausschreitungen verhindern beziehungsweise beenden. Einsatzzeiten nach Absprache und jeweils samstags oder freitags.

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.05.2024
Ende
30.04.2028

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim, Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

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