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SV-CNI-260226-002 - TW - Tram Münchner Norden, Lärm-& erschütterungstechn. Baubegleitung
Stadtwerke München GmbH · München · Bayern
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Beschreibung
Tram Münchner Norden, Lärm-& erschütterungstechn. Baubegleitung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gegenstand ist die Lärm- und Erschütterungstechnische Baubegleitung für das Großprojekt 'Tram Münchner Norden' der Stadtwerke München GmbH.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Gewichtung: 100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Sonstige Schäden; die jeweiligen Deckungssummen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen; ersatzweise kann eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die angegebenen Summen angepasst werden können;
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung;
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Kriterium Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Kriterium auftragsspezifische Einzelnachweise: Vorlage nachfolgender auftragsspezifischer Angaben, Erklärungen oder Nachweise (in Kopie) - Nachweis einer Qualifikation als Sachverständiger für Baulärm und Schall-/Erschütterungsschutz für den Beauftragten für Immissionsschutz und dessen Vertreter (Nachweis ist zu erbringen durch: Akkreditierungsurkunden oder behördlich anerkannte Gutachten)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 10 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= Leistung abgeschlossen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte: Gefordert werden mindestens 3 Referenzen, die zeigen, dass Sie Erfahrung mit baubegleiteten Messreihen von Bauerschütterungen und Baulärm im Rahmen von Schienen-, Straßen und/oder konstruktiven Ingenieurbaumaßnahmen (mehrfeldriger Brückenbau) in bebautem Gebiet haben. Davon muss mindestens eine Referenz Bauerschütterungen und mindestens eine Referenz Baulärm abdecken, sowie eine Referenz den Rahmen Schienenbaumaßnahmen vorweisen. Für jede Referenz müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: Weisen Sie nach, dass Sie im Messzeitraum von mindestens 3 Monaten: A) An drei unterschiedlichen Messstandorten Messungen durchgeführt wurden (mobile/stichprobenhafte Messungen). Diese Messungen müssen regelmäßig z.B. wöchentlich, monatlich etc. durchgeführt worden sein und Eine Dauermessstelle in diesem Zeitraum mehrfach an unterschiedliche Messstandorte versetzt wurde ODER B) An drei unterschiedlichen Messstandorten Messungen durchgeführt wurden (mobile/stichprobenhafte Messungen). Diese Messungen müssen regelmäßig z.B. wöchentlich, monatlich etc. durchgeführt worden sein und An unterschiedlichen Messstandorten wurde mit Dauermessstellen parallel gemessen. Deckt eine Referenz sowohl Bauerschütterungen als auch Baulärm ab, sind die jeweiligen Anforderungen für beide Bereiche vollständig zu erfüllen, damit die Referenz als zwei separate Nachweise anerkannt werden kann.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung: Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
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Durchschnittliche Personalstärke
Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 207 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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