AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4B530P/documents) · Abgerufen am 01.09.2026 21:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f6c9b52e-c319-4b8e-a6f2-e4de375a1fb0/

Neubau Grundschule Bad Nenndorf

Notice-ID: f6c9b52e-c319-4b8e-a6f2-e4de375a1fb0 · Procedure-ID: 26129724-6c76-4f79-baeb-3634cedc23fb

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Stammdaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Nenndorf, Bad Nenndorf
Veröffentlicht
04.07.2025
Frist (Submission)
15.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Samtgemeinde Nenndorf plant den Neubau einer 4 bis 5 zügigen Ganztagsgrundschule mit 2-Feld Sporthalle. Die Umsetzung soll im Rahmen eines Totalunternehmermodells erfolgen. Grundlage für die Entscheidung bildet eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Im Rahmen eines 2-stufigen Vergabeverfahrens wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs sollen maximal fünf geeignete Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert und in einem Wettbewerb das wirtschaftlichste Angebot ermittelt werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.11.2026
Ende
02.11.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lünburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).