AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

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DESY Hamburg Neubau ITGZ II - Förderanlagen

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Stammdaten

Auftraggeber
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY, Hamburg
Veröffentlicht
28.10.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45313100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Deutsche Elektronen Synchrotron DESY ist eine Forschungseinrichtung mit Standorten in Hamburg und Zeuthen (Brandenburg). Auf dem Gelände DESY-Campus in Hamburg wird der Neubau "Integriertes Technologie-und Gründerzentrum II" (ITGZ II) zur Unterbringung der DESY Innovation Factory II mit etablierten Unternehmen der Branche. Das Projekt ist Teil des Entwicklungsgebietes "Science City Hamburg Bahrenfeld". Das Grundstück (ca. 3.175 qm) befindet sich auf dem Flurstück Nr. 5680, Gemarkung Lurup, 22547 Hamburg. Es ist Teil des Sondergebietes "Technologiepark", in dem der Innovationspark Altona entsteht. Das Grundstück grenzt im Westen und im Norden an den Kreuzungsbereich der Luruper Hauptstraße und der Elbgaustraße. Im Osten wurde bereits eine interne Erschließungsstraße für den Technologiepark hergestellt von der die Beschickung der Baustelle erfolgt. Diese Straße wird frühestens im Zuge der Fertigstellung öffentlich gewidmet. Sie dient auch der Erschließung von Parkplätzen des benachbarten Gebäudes TecHHub.

Vertragslaufzeit

Beginn
19.01.2026
Ende
06.11.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
BRAUN Aufzüge GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
28.10.2024
Zuschlagsentscheidung
17.10.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).